Nachträglich reduziert
Strafe von 16.000 auf 5000 Euro für illegalen Freizeitwohnsitz gesenkt
Nicht selten werden Appartements in Tirol durch die Hintertür als illegale Ferienwohnsitze genutzt. Rund 10.000 soll es geben.
© iStockphoto
Die Strafen für illegale Freizeitwohnsitze werden von Verwaltungsgerichten häufig stark verringert. Die Höchststrafe beträgt derzeit 40.000 Euro, künftig jedoch 80.000 Euro.