NEOS Spitzenkandidatin Shari Kuen will „Männerbünde durchbrechen“
Shari Kuen ist Unternehmerin in Innsbruck und seit 23 Jahren selbstständig. Damit Frauen unternehmerisch die gleichen Chancen haben wie Männer, sieht sie vor allem die flächendeckende Kinderbertreuung als Schlüssel zum Erfolg.
Kufstein – Frauen gründen zu spät, im Nebenerwerb, in einkommensschwachen Branchen und sie würden weniger Fremdkapital als ihre männlichen Kollegen aufnehmen, also zurückhaltender agieren, konstatiert Shari Kuen beim Pressegespräch in Kufstein. Zudem hätten Frauen weniger (zeitliche) Ressourcen für politisches Engagement, also etwa für eine Kandidatur bei den Wirtschaftskammerwahlen, weil Betreuungspflichten auch im Jahr 2025 größtenteils auf Frauen lasten. Kuen, die Unternehmerin im Bereich Immobilien-Verwaltung ist, hat selbst zwei Kinder und spricht somit aus eigener Erfahrung.
Sie führt bei der aktuell laufenden Wirtschaftskammerwahl die Liste der NEOS an und will so ein Zeichen für einen Wandel im Bereich „Frauen und Unternehmertum“ setzen. Zentral für die beruflichen Chancen von Frauen sieht sie das Thema „flächendeckende Kinderbetreuung“. So fordern die NEOS ein durchgehendes Betreuungsangebot für Kinder von ein bis 15 Jahren. „Das fängt bei den Kinderkrippen an und hört bei Ganztagsschulen auf“, sagt Kuen. Bei beidem gäbe es in Tirol viel Aufholbedarf. Nicht nur, was das Angebot, sondern vor allem auch was die Kosten und die diesbezügliche Transparenz betrifft. „Es braucht eine Harmonisierung der Elternbeiträge. Es kann nicht sein, dass ein Krippenplatz in Zams kostenlos ist, während es in Kufstein nur private Einrichtungen gibt.“
Kritik an Land, Gemeinden und ÖVP
Hier nehmen Birgit Obermüller, die im Landtag und im Kufsteiner Gemeinderat vertreten ist, und Spitzenkandidatin Kuen sowohl das Land als auch die Gemeinden in die Pflicht. Aber auch die ÖVP, die ja nicht nur die Wirtschaftskammer dominiert, sondern auch den Landeshauptmann in Tirol stellt. „Die ÖVP muss ihren Zick-Zack-Kurs bei der Kinderbetreuung beenden“, fordern die beiden.
Obermüller konkretisiert: „Die ÖVP hat jahrzehntelang den Ausbau verschlafen bzw. war er einfach nicht in ihrem ideologischen Sinn. Kurz vor der Landtagswahl konnte aber auch sie die Zeichen der Zeit nicht mehr ignorieren und schwenkte um. Die immer schon schwarz geführte Wirtschaftskammer fordert ebenfalls seit Jahren einen Ausbau der Kinderbetreuung, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und auch mehr Frauen ins Unternehmertum zu bringen. Gemacht wurde auf landespolitischer Ebene trotzdem nichts.“
500 Millionen Euro aus WK-Rücklagen für Kinderbetreuung
Dass die Tiroler Wirtschaftskammer eine von zwei Länder-Kammen ist, die mit Barbara Thaler von einer Frau geführt wird, findet Shari Kuen grundsätzlich gut, „sie ist eine kompetente Präsidentin“. Andererseits komme es eben darauf an, ob sich Thaler in ihrer eigenen Partei, also der ÖVP, durchsetzen könne.
Denn auch für das Angebot bzw. die Leistungen der Wirtschaftskammer haben die NEOS konkrete Vorstellungen, die sie im Wahlkampf thematisieren. Um selbstständigen Eltern ein angemessenes Kinderbetreuungsgeld zu ermöglichen, fordern sie 500 Millionen Euro aus den „rund zwei Milliarden zu nutzen, die die Wirtschaftskammer Österreich derzeit als Rücklage ungenützt liegen lässt.“
Weiters fordern sie, den steuerlichen Absetzbetrag für die Kinderbetreuung für Familien, in denen beide Elternteile berufstätig sind bzw. für alleinerziehende UnternehmerInnen, von derzeit 2300 Euro pro Jahr auf 12.000 Euro anzuheben. Zudem sollen MandatarInnen mit betreuungspflichtigen Kindern in Interessenvertretungen, wie etwa der Wirtschaftskammer, eine Aufwandsentschädigung für die Sitzungsteilnahme erhalten.
Wirtschaftskammerwahlen in Tirol
In Tirol finden die Urwahlen am 12. und 13. März statt. An diesen zwei Wahltagen können Stimmberechtigte in jedem der 97 Wahllokale ihre Stimme abgeben. Zudem gibt es die Möglichkeit mit Wahlkarte zu wählen.
Wahlberechtigt sind alle, die zum Stichtag (25.11.2024) Mitglied einer Fachorganisation in Tirol sind und deren Gewerbeberechtigung nicht ruhend gemeldet ist.