Für weitere zwei Monate: U-Haft über René Benko erneut verlängert
Erneut wurde am Donnerstag die U-Haft über René Benko verlängert, diesmal um weitere zwei Monate. Das Gericht geht weiterhin von einem dringenden Tatverdacht aus. Die nächste reguläre Haftprüfung findet am 28. April statt.
Wien, Innsbruck – Das Wiener Landesgericht für Strafsachen hat die am 24. Jänner über Signa-Gründer René Benko verhängte U-Haft um weitere zwei Monate verlängert. Das gab Gerichtssprecher Christoph Zonsics-Kral Donnerstagmittag bekannt. Das Landesgericht geht weiter von dringendem Tatverdacht aus. Als Haftgrund wird Tatbegehungsgefahr angenommen. Der Beschluss auf Fortsetzung der U-Haft ist nicht rechtskräftig.
Von der Haftrichterin nicht mehr angenommen wurde der bisher zusätzliche Haftgrund der Verdunkelungsgefahr, womit die Beeinflussung von Mitbeschuldigten bzw. die Beseitigung von Beweismitteln gemeint ist. Die aufrechte Tatbegehungsgefahr dürfte sich primär auf die Benko unterstellte betrügerische Krida beziehen. Er soll in Kenntnis des gegen ihn laufenden Ermittlungsverfahrens und nach eröffneten Insolvenzverfahren Vermögensbestandteile in erheblichem Umfang beiseite geschafft und dadurch die Interessen seiner Gläubiger beeinträchtigt haben, was - sofern sich diese Verdachtslage erhärten sollte - den Tatbestand der betrügerischen Krida erfüllen würde.
Benkos Verteidiger Norbert Wess und die WKStA gaben dazu vorerst keine Erklärung ab. Grundsätzlich ist gegen den Beschluss eine Beschwerde binnen drei Tagen möglich, mit der sich das Oberlandesgericht (OLG) Wien auseinandersetzen müsste. Regulär hätte spätestens am 28. April die nächste Haftprüfung zu erfolgen.
Mit der Materie vertraute Expertinnen und Experten rechnen nicht damit, dass Benko zeitnahe auf freien Fuß kommt, sofern er nicht mit den Strafverfolgungsbehörden kooperiert. Ein Beschuldigter eines Verbrechens, das mit einer fünf Jahre übersteigenden Freiheitsstrafe bedroht ist, kann bei einem anhaltend gegebenen Haftgrund immerhin bis zu zwei Jahre in U-Haft belassen werden, ohne dass gegen ihn eine Hauptverhandlung eröffnet wurde.
Schwerwiegende Vorwürfe
Der 47-jährige Tiroler Unternehmer René Benko war am 23. Jänner in Innsbruck festgenommen und daran anschließend in die Justizanstalt (JA) Wien-Josefstadt überstellt worden. Seither befindet er sich dort in einer Einzelzelle.
Die Vorwürfe der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), die gegen Benko umfangreich ermittelt, wiegen schwer. Er soll Investoren getäuscht und Gläubiger geschädigt haben. Die WKStA geht unter anderem von Untreue und betrügerischer Krida aus - das Strafgesetzbuch sieht dafür bis zu zehn Jahre Haft vor. Laut bestehender Verdachtslage soll Benko trotz laufender Insolvenzverfahren, die auch ihn als Privatperson betreffen, versucht haben, noch vorhandene Vermögensteile zu verschieben bzw. zu verschleiern. Die WKStA geht davon aus, dass er weiterhin als „faktischer Machthaber und wirtschaftlicher Berechtigter“ der Laura-Privatstiftung agierte. (APA)
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