Geld vom Staat zurückholen: Was man beim Steuerausgleich für 2024 beachten sollte
Was kann bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden? Welche Neuerungen gibt es für das Steuerjahr 2024? Ein Überblick mit Tipps vom Tiroler Steuerprofi Klaus Hilber.
Der März ist da, und damit auch wieder die Zeit für den Steuerausgleich. Zu viel bezahltes Steuergeld kann mittels Arbeitnehmerveranlagung (ANV) vom Finanzamt zurückgeholt werden. Trotz automatischer Ausfüllhilfe bei FinanzOnline kommt es immer wieder zu Unklarheiten. Was kann alles geltend gemacht werden? Und wo muss man es dann eintragen? Welche Neuerungen im Vergleich zum Vorjahr gibt es?
Im TT-Chat vergangenen Dienstag beantwortete Klaus Hilber, Präsident der Tiroler Steuerberater-Kammer (KSW), zahlreiche Leserfragen zu dem Thema:

Die Chat-Nachlese
Geld vom Staat zurückholen: Diese Leserfragen beantwortete Steuerprofi Klaus Hilber
Was ist neu?
Grundlegende Änderungen im Vergleich zum Steuerausgleich für 2023 gibt es kaum. Erneut werden aber zahlreiche Absetzbeträge an die Inflation angepasst. Das betrifft etwa jene für Familien oder Pensionisten. Signifikant steigt der Kindermehrbetrag: Von 550 auf 700 Euro pro Kind.