Einreiseverbote vorgesehen

Schärfe Gesetze: EU will mit neuer Verordnung illegale Migranten wirksamer abschieben

Nur jede fünfte Person, die sich illegal in der EU aufhält und eine sogenannte Rückführentscheidung erhalten hat, reise tatsächlich aus. Zu wenig, meint die EU-Kommission.
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EU-Migrationskommissar Magnus Brunner will mit einer neuen Richtlinie die Regeln für Abschiebungen verschärfen. Vorgesehen sind auch Einreiseverbote.

Straßburg, Brüssel – EU-Migrationskommissar Magnus Brunner sieht ein Missverhältnis. Nur jede fünfte Person, die sich illegal in der EU aufhalte und eine sogenannte Rückführentscheidung erhalten habe, reise tatsächlich aus. In Österreich waren es in der Vergangenheit sogar noch weniger. Die EU-Kommission will Abschiebungen daher erleichtern und beschleunigen. Einen Entwurf für die geplante Verordnung legte Brunner am Dienstag im EU-Parlament in Straßburg vor.

Die bisher gültige Rückführungsrichtlinie stammt aus dem Jahr 2008. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sieht die Verschärfung als eines der Kernprojekte in ihrer zweiten Amtszeit. Zugleich ist sie die erste große Aufgabe für den neuen österreichischen Kommissar Brunner, der die Migrationsagenden übernommen hat.

Der Vorarlberger ÖVP-Politiker Magnus Brunner ist in der EU-Kommission von Ursula von der Leyen für die Migrationspolitik zuständig.
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Ergänzung zum EU-Asylpakt

Die neuen Regeln sollen den im Vorjahr beschlossenen Asyl- und Migrationspakt ergänzen. Dieser brachte etwa die Möglichkeit, Asylverfahren direkt an den EU-Außengrenzen durchzuführen, um Migranten mit geringen Aufnahmechancen an der Weiterreise zu hindern. Die Kommission hofft, in den Verhandlungen mit dem EU-Parlament und den Mitgliedsstaaten rasch zu einem Beschluss zu kommen.

Ziel sei eine „gerechte, aber unnachgiebige Migrationspolitik“, sagt Brunner. Es sei nicht akzeptabel, „wenn Personen, die nicht das Recht haben zu bleiben, dieses ausnutzen“. Er kündigte an, das „schmutzige Geschäft der Schlepper trockenzulegen“.

EU-Pläne für mehr Abschiebungen

Die EU-Kommission will mit ihrem Vorschlag für eine Rückführungsverordnung europaweit einheitliche Regeln durchsetzen. Von einem EU-Land erlassene Abschiebebescheide sollen auch in den anderen Mitgliedstaaten automatisch gelten. Wer einen solchen Bescheid erhält, soll nicht nur das betreffende Land, sondern die gesamte EU verlassen müssen.

Eine EU-Rückführanordnung soll dafür sorgen, dass aufgegriffene illegale Migranten direkt aus dem EU-Land zurückgeschickt werden können, in dem sie zuletzt aufgegriffen wurden. Dies soll verhindern, dass die Illegalen erneut „untertauchen“.

Die Mitgliedstaaten sollen prüfen, ob eine Person ein Sicherheitsrisiko darstellt. Sobald diese Personen identifiziert sind, gelten für sie strengen Regeln, wie die zwangsweise Rückführung, längere Einreiseverbote und gesonderte Haftgründe.

Wenn rückzuführende Personen nicht mit den Behörden zusammenarbeiten, drohen Entzug von Leistungen oder Beschlagnahme von Reisedokumenten.

Der Vorschlag schaffe ein EU-weites Rückführungssystem. Es müsse klar sein, dass jemand mit einem Rückführungsbescheid nicht nur das Land, sondern auch die gesamte EU verlassen müsse. Von einem EU-Land erlassene Abschiebebescheide sollen künftig auch in den anderen Mitgliedstaaten automatisch gelten.

Haft und Einreiseverbote

Geht es nach der Kommission, sollen die Behörden in den EU-Staaten außerdem strikt unterscheiden zwischen Personen, die legal in Europa leben und hier arbeiten – und jenen, die kein Recht darauf haben.

Noch eine Stufe strenger soll es für jene werden, die straffällig geworden sind und ein Sicherheitsrisiko darstellen. Für sie sieht der von Brunner präsentierte Vorschlag zwangsweise Rückführung, Einreiseverbote und gesonderte Haftgründe vor.

Rückzuführende sollen in Zukunft enger mit den Behörden kooperieren müssen. Tun sie dies nicht, drohen harte Konsequenzen.

Von den österreichischen EU-Abgeordneten kamen unterschiedliche Reaktionen. Die ÖVP-Mandatare begrüßten den Entwurf ihres Parteifreundes Brunner. Aus der SPÖ gab es Bedenken wegen möglicher Verletzungen der Grundrechte, die Grünen sehen diese überhaupt verletzt. Die Freiheitlichen wiederum glauben nicht, dass die neue Verordnung dazu beitragen kann, dass Menschen die EU verlassen. (APA, TT)