Ablehnung beim Steuerausgleich

Wegen akuter Schmerzen zum Wahlarzt: Tirolerinnen blieben auf hohen Kosten sitzen

Ob Wahlarztkosten steuerlich absetzbar sind, darf jeder Prüfer des Finanzamts individuell und fallbezogen entscheiden.
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Trotz heftiger, akuter Schmerzen bekamen zwei Tirolerinnen keinen zeitnahen Termin bei einem Kassenarzt. Weil sie nicht abwarteten, sondern wegen des Leidensdrucks zum Wahlarzt gingen, wurde die außergewöhnliche Belastung beim Steuerausgleich abgelehnt.