Es werde Licht

Sehen und gesehen werden

Mittlerweile auch akku- bzw. batteriebetriebene Lampen erlaubt.
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Was ist rechtlich ein Fahrrad und was ist kein Fahrrad: Die wichtigsten Verordnungen im Check.

Zum einen sieht man als Radfahrer ohne Licht keine Hindernisse und zum anderen bleibt man ohne Beleuchtung für andere Verkehrsteilnehmer unsichtbar. Natürlich verlangt aus diesem Grund nicht nur der eigene Hausverstand nach einer Beleuchtung, sondern auch der Gesetzgeber. Heute ist der Rahmen zulässiger Leuchten sehr groß, so dass jedes Fahrrad einfach ausgestattet werden kann. Ausreden gibt es keine mehr. Es ist nicht mehr nötig, fest installierte Lichtanlagen mitzuführen, die Tag wie Nacht jederzeit einsatzbereit sind. Stattdessen sind mittlerweile auch akku- bzw. batteriebetriebene Lampen erlaubt. Auch zusätzliche Funktionen wie Tagfahr-, Fern- und Bremslicht sind gestattet, solange andere Verkehrsteilnehmer:innen nicht geblendet werden.

Beleuchtungswerte

Vorne: Weißes oder hellgelbes ruhendes Licht 100 cd („Candela“) muss die Fahrbahn nach vorne ausleuchten.

Grüne oder andersfärbige Leuchtdioden-Blinkies sind verboten!

Hinten: Rotes (evtl. auch blinkendes) Rücklicht, mind. 1 cd.

Mit Dynamo müssen mindestens diese Leuchtwerte bei 15 km/h Fahrgeschwindigkeit erreicht werden.

Weitere Infos:

www.öamtc.at