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Hält das Urteil gegen Grasser und Co.? Zweiter Verhandlungstag am Obersten Gerichtshof

Muss Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser für acht, sein Trauzeuge Walter Meischberger für sieben Jahre ins Gefängnis, wie es das nicht rechtskräftige Urteil des Erstgerichts aus dem Jahr 2020 vorsieht? Oder heißt es für den Prozess zurück an den Start? Diese Fragen werden seit Donnerstag im Berufungsverfahren am Obersten Gerichtshof (OGH) geklärt. Die Causa umfasst die drei Themenkomplexe Buwog, Terminal Tower Linz und Telekom Austria.