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Wirte alarmiert
Aufregung um Trinkgelder im Tourismus, Druck in der Gastronomie steigt
Trinkgelder in Höhe von mehr als 25 Prozent des Bruttolohnes gelten nicht mehr als „ortsüblich“ und sind somit nicht steuerfrei.
© iStockphoto
Von Nina Werlberger
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