Wirte alarmiert
Aufregung um Trinkgelder im Tourismus, Druck in der Gastronomie steigt
Trinkgelder in Höhe von mehr als 25 Prozent des Bruttolohnes gelten nicht mehr als „ortsüblich“ und sind somit nicht steuerfrei.
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Ein Gerichtsentscheid zu Trinkgeldern alarmiert die Tourismusbranche. Preisdruck und sparsamere Gäste bringen die heimischen Restaurants und Bars zunehmend unter Druck.