Neues im Prozess um Blake Lively und Justin Baldoni: So kontert die Schauspielerin
Blake Lively hatte ihren Co-Star wegen sexueller Belästigung angezeigt und ihn sowie den Regisseur des Films „Nur noch ein einziges Mal“ auf Rufschädigung geklagt. Justin Baldoni reagierte mit einer Klage auf Verleumdung. Wie es jetzt weitergeht.
New York – US-Schauspielerin Blake Lively (37) hat bei Gericht beantragt, die Verleumdungsklage ihres Co-Stars Justin Baldoni (41) abzuweisen. Sie berufe sich dabei auf ein kalifornisches Gesetz, das Menschen, die Anschuldigungen wegen sexueller Belästigung erheben, vor rechtlichen Konsequenzen schützt. Livelys Anwälte reichten einen entsprechenden Antrag beim Bundesgericht in New York ein.
Nach dem Gesetz aus dem Jahr 2023 sind derartige Klagen nur dann zulässig, wenn diese nachweislich falsch sind oder mit böswilliger Absicht erhoben werden. Sollte das Gericht dem Antrag stattgeben, würde Baldonis Klage abgewiesen und er müsse möglicherweise Livelys Anwaltskosten übernehmen, berichtete die amerikanische Los Angeles Times.
Anzeige wegen sexueller Belästigung
Lively hatte ihren Co-Star Baldoni im Dezember wegen sexueller Belästigung beim Dreh des Films „Nur noch ein einziges Mal“ angezeigt und ihm sowie dem Produzenten Jamey Heath in einer Klage vorgeworfen, ihren Ruf gezielt zerstören zu wollen. Baldoni, der bei dem Film auch Regie geführt hatte, reagierte seinerseits mit einer Verleumdungsklage gegen Lively und ihren Ehemann.
Baldonis Anwalt Bryan Freedman nannte den Antrag „eines der abscheulichsten Beispiele für den Missbrauch unseres Rechtssystems“. Strenge Vorschriften würden erlassen, um Unschuldige zu schützen. „Gesetze sind nicht dazu da, von privilegierten Eliten verdreht und zurechtgebogen zu werden, damit sie ihren persönlichen Vorstellungen entsprechen“, so Freedman. (APA, TT)