Haftantritt steht bevor

Strafe rechtskräftig: Grasser muss nach OGH-Urteil ins Gefängnis

Karl Heinz-Grasser kündigte nach der Urteilsverkündung den Gang vor den EGMR an: „Ich bin zutiefst überzeugt davon, dass ich zumindest auf europäischer Ebene mein Recht bekommen werde.“
© HANS KLAUS TECHT

Der OGH hat das erstinstanzliche Urteil gegen den Ex-Finanzminister in der Causa Buwog bestätigt, das Strafmaß jedoch auf vier Jahre Haft halbiert. Grasser kündigte eine Beschwerde dagegen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an.

Wien – Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in der Causa Buwog die erstinstanzlichen Urteile für die Hauptangeklagten im Wesentlichen bestätigt und die ausgesprochenen Haftstrafen aufgrund der "exorbitant und unangemessenen Verfahrensdauer" halbiert. Der OGH reduzierte die Freiheitsstrafe für Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser von acht auf vier Jahre und für Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger von sieben auf dreieinhalb Jahre.

Grasser und Meischberger sprachen nach der Urteilsverkündigung von einem Fehlurteil und kündigten eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg an. Für Ex-Lobbyist Peter Hochegger wurde die Zusatzfreiheitsstrafe von sechs auf drei Jahre reduziert, 2 Jahre davon bedingt. Die rechtskräftig Verurteilten werden zeitnah eine Aufforderung zum Strafantritt erhalten.

Die Zusatz-Freiheitsstrafe für Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics senkte das Höchstgericht von zwei Jahren auf 12 Monate bedingt. Die Vorwürfe gegen Grasser in Bezug auf Beweismittelfälschung wurden aufgehoben. Die heutige Entscheidung des OGH-Richtersenats ist der Schlussstrich unter einen Immobiliendeal, der seit nunmehr 21 Jahren die Republik beschäftigt.

📽️ Video | Grassers Statement nach dem Urteil

Aufforderung zum Strafantritt steht bevor

Nun stellt sich die Frage, wie es mit Grasser und Meischberger konkret weitergeht. Fix ist, dass beiden zeitnahe eine Aufforderung zum Strafantritt ins Haus flattern wird. Die vom OGH ausgesprochenen Strafen wurden zwar deutlich reduziert, liegen jedoch noch immer über der Grenze von drei Jahren, die eine bedingte bzw. teilbedingte Strafnachsicht ermöglicht hätte. Das heißt, dass aus jetzigem Gesichtspunkt sowohl Grasser als auch Meischberger die über sie verhängten Strafen grundsätzlich zu verbüßen haben.

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