Vier Jahre für Ex-Minister
„Keine Bagatellisierung“: Warum Grasser nur die „exorbitant lange“ Verfahrensdauer half
Vier Jahre unbedingte Haft: Karl-Heinz Grasser will wegen der rechtskräftigen Verurteilung den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen. Ins Gefängnis muss er trotzdem.
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Der Oberste Gerichtshof halbierte die Strafe gegen den Ex-Finanzminister wegen Korruption in der Causa Buwog. Dieser muss in den nächsten Wochen ins Gefängnis.
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