Vier Jahre für Ex-Minister

„Keine Bagatellisierung“: Warum Grasser nur die „exorbitant lange“ Verfahrensdauer half

Vier Jahre unbedingte Haft: Karl-Heinz Grasser will wegen der rechtskräftigen Verurteilung den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen. Ins Gefängnis muss er trotzdem.
© APA/HANS KLAUS TECHT