120 km/h im Ortsgebiet: Raserauto in St. Anton am Arlberg beschlagnahmt
Ein Raser ist seit Dienstag nicht nur seinen Führerschein, sondern auch sein Auto los. Der 37-Jährige wurde am Nachmittag auf der Arlbergstraße im Ortsgebiet von St. Anton mit einer Geschwindigkeit von 119 km/h geblitzt. Erlaubt waren lediglich 50 km/h.
Eine Polizeistreife konnte den Kroaten anhalten. Ihm wurde an Ort und Stelle der Führerschein abgenommen und das Auto beschlagnahmt – zumindest vorläufig. Die Bezirkshauptmannschaft entscheidet nun über die weitere Vorgehensweise. (TT.com)
Wann darf ein Fahrzeug beschlagnahmt werden?
Die Polizei kann Fahrzeuge vorläufig beschlagnahmen bei Geschwindigkeitsübertretungen
- von 60 km/h im Ortsgebiet oder
- von 70 km/h außerhalb des Ortsgebietes.
Die Behörde, üblicherweise die Bezirkshauptmannschaft oder der Stadtmagistrat, kann ein Fahrzeug mit Bescheid beschlagnahmen, wenn
- die oben angegebenen Geschwindigkeiten übertreten wurden UND dem Lenker innerhalb der letzten vier Jahre der Führerschein entzogen wurde ODER
- wenn die erlaubte Geschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 80 km/h oder außerorts um mehr als 90 km/h überschritten wurde.
Unter den gleichen Voraussetzungen wie bei der Beschlagnahmung per Bescheid kann ein Auto im Extremfall auch versteigert werden, „um den Täter von weiteren gleichartigen Übertretungen abzuhalten“, heißt es im Gesetz.
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