Gewerbegebiet „Unterbürg“

Berufung gegen Volksbefragung: „Das ist unsere rechtsstaatliche Pflicht“

Die Stimmung war schon vor der Volksbefragung aufgeheizt und hat sich auch danach kaum beruhigt.
© Theresa Aigner

St. Johanns Bürgermeister fühlt sich missverstanden: Die Berufung sei keine „Missachtung der Volksbefragung, sondern das Gegenteil“, heißt es in einem schriftlichen Statement. Warum man diese just am Tag nach der Befragung einbrachte, wird darin nicht erklärt.