Aus für Erweiterung
Warum das Höchstgericht dem Obsteiger Geflügelbauer die Flächenwidmung stutzt
Bislang wurden beim geplanten neuen Geflügelhof eine Mistlege und ein Teil des Untergeschoßes errichtet.
© Paschinger
Im jahrelangen Streit wegen des Neubaus eines Geflügel-Mastbetriebes im Obsteiger Weiler Wald hat der Verfassungsgerichtshof einen Schlussstrich gezogen: Die Widmung im Landschaftsschutzgebiet muss aufgehoben werden.