Aus für Erweiterung

Warum das Höchstgericht dem Obsteiger Geflügelbauer die Flächenwidmung stutzt

Bislang wurden beim geplanten neuen Geflügelhof eine Mistlege und ein Teil des Untergeschoßes errichtet.
© Paschinger

Im jahrelangen Streit wegen des Neubaus eines Geflügel-Mastbetriebes im Obsteiger Weiler Wald hat der Verfassungsgerichtshof einen Schlussstrich gezogen: Die Widmung im Landschaftsschutzgebiet muss aufgehoben werden.

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