Vorsitz auf dem Papier

Nach heftiger Kritik: Rosenkranz lässt sich im Nationalfonds vertreten

Anfang April stellte Nationalratspräsident Walter Rosenkranz die Antisemitismus-Studie im Parlament vor. Jetzt geht er als Vorsitzender des Nationalfonds.
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Kann ein schlagender Burschenschafter eine sensible Position einnehmen, die ihm von Gesetz wegen zusteht? Opferverbände und IKG protestierten dagegen seit Wochen, jetzt hat der freiheitliche Nationalratspräsident eine gesichtswahrende Lösung gefunden.

Wien – Nationalratspräsident Walter Rosenkranz (FPÖ) wird sich als Vorsitzender des Nationalfonds für NS-Opfer „gesamthaft vertreten“ lassen. Das bestätigte er der Kronen Zeitung. Den Vorsitz auf dem Papier gibt Rosenkranz zwar nicht ab, allerdings überlässt er die Geschäfte künftig entweder dem Zweiten Nationalratspräsidenten Peter Haubner (ÖVP) oder der Dritten Präsidentin Doris Bures (SPÖ).

Rosenkranz habe in der Präsidiale „klargemacht, dass er auch gesetzeskonform vorgeht, aber auch dem nachkommen wird, was er angekündigt hat, also zur Seite zu treten“, berichtete Bures. Der Nationalratspräsident muss allerdings, wie er schon mehrmals betont hatte, die Kundmachung des neuen Gesetzes abwarten. Erst damit wird die Möglichkeit geschaffen, den Vorsitz überhaupt abgeben zu können. Dies dürfte in den kommenden Wochen der Fall sein.

Nach Kritik von Opferverbänden

In der Verfassungsbestimmung wird festgehalten, dass sich der Nationalratspräsident als Vorsitzender des Kuratoriums des Nationalfonds vom Zweiten bzw. Dritten Präsidenten auch „gesamthaft“ vertreten lassen kann. Er wolle „zur Seite“ treten, erklärte er. Konkret meint Rosenkranz damit, dass er zwar offiziell Vorsitzender des Fonds bleiben, aber nicht mehr nach außen auftreten wolle.

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Walter Rosenkranz (Nationalratspräsident, FPÖ)

Zudem kann der Zweite Nationalratspräsident, also aktuell Haubner, vom Hauptausschuss zum Vorsitzenden gewählt werden. Das wäre dann der Fall, wenn es die politischen Mitglieder des Kuratoriums, aktive und ehemalige Nationalrats- und Bundesratsabgeordnete, entsprechend beantragen. Gäbe es gegen den Zweiten Präsidenten auch Einwände, könnte auch die Dritte Präsidentin bestimmt werden.

Dass der schlagende Burschenschafter Rosenkranz von Gesetzes wegen als Nationalratspräsident auch Vorsitzender des Nationalfonds ist, war unter anderem von Opferverbänden und der Israelitischen Kultusgemeinde (IKG) kritisiert worden. Als Reaktion darauf wurde auf Initiative der Grünen im Nationalrat die Möglichkeit geschaffen, das Amt an den Zweiten Präsidenten oder die Dritte Präsidentin zu übertragen. Von der FPÖ gab es scharfe Kritik an der „Anlassgesetzgebung“. (TT, APA)