Erhöhung tritt in Kraft

Ab 22. April wird das Parken teurer: Das ändert sich für Autofahrer in Innsbruck

Nicht nur in den 90- und 180-Minuten-Kurzparkzonen gilt die Anhebung auf 1,10 Euro pro halber Stunde, sondern auch in gebührenpflichtigen Parkstraßen.
© Michael Domanig

1,10 Euro pro halber Stunde sind ab 22. April in den gebührenpflichtigen Innsbrucker Kurzparkzonen und Parkstraßen zu berappen. Die Änderungen im Überblick.

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