Nach illegalen Parteispenden: An welche Obdachlosenvereine die 5000 Euro nun gehen
SPÖ, ÖVP und Grüne meldeten im vergangenen Jahr dem Rechnungshof unzulässige Spenden. Dieser hatte die Aufgabe, die 5067,89 Euro zu verteilen. Vorschläge kamen von BürgerInnen.
Wien, Innsbruck – Vergangenes Jahr erhielt der Rechnungshof insgesamt 5.067,89 Euro an unzulässigen Spenden von Parteien gemeldet. Diese sollen nun an Obdachlosenhilfen weitergegeben werden.
Bis 3. März hatten BürgerInnen die Möglichkeit, Vereine als Empfänger vorzuschlagen. Letztlich entschied das Los, heißt es vonseiten des Rechnungshofs.
Unter den Begünstigten ist auch ein Tiroler Verein: 1689,30 Euro gehen an den Verein für Obdachlose in Innsbruck. Dieselbe Summe erhält die Oberösterreichische Tafel. Über 1689,29 Euro darf sich die Vinzenzgemeinschaft Benedict Labre – VinziDorf Graz freuen.
Gesetz entscheidet über Zulässigkeit
Der Hintergrund für diese Initiative liegt im Parteiengesetz 2012. Dieses sieht vor, dass Parteien konkret definierte unzulässige Spenden spätestens vier Monate nach Erhalt dem Spender rückzuerstatten. Wenn das nicht möglich ist, sind diese Spenden unverzüglich an den Rechnungshof weiterzuleiten. Dort werden sie dann für mildtätige oder wissenschaftliche Zwecke eingesetzt.
Die Summe setzt sich laut Rechnungshof aus folgenden Beträgen zusammen:
Die Grünen: Der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) hielt in seiner Entscheidung vom 15. April 2024, GZ 2023-0890.280/UPTS/Grüne, fest, dass die politische Partei „Die Grünen“ in Bezug auf die ohne Zahlung von Zinsen erfolgte Rückzahlung einer offenen Verbindlichkeit an den Grünen Parlamentsklub im Jahr 2021 eine unzulässige Spende gemäß § 6 Abs. 6 Z 1 PartG angenommen hat. Im Jahr 2022 zahlte die Partei „Die Grünen“ die offene Verbindlichkeit – wiederum ohne Zinsen – an den Grünen Parlamentsklub zurück. Die nicht bezahlten Zinsen in Höhe von 4.643,89 Euro leiteten die Grünen im Jahr 2024 an den Rechnungshof weiter.
SPÖ: Die SPÖ meldete dem Rechnungshof mit der Spendenmeldung für das erste Quartal 2024 eine Spende der „Theater in der Josefstadt“ Betriebsgesellschaft m.b.H., an der die Stadt Wien mit 0,2 Prozent beteiligt ist. Da Parteien gemäß § 6 Abs. 6 Z 5 PartG keine Spenden von Unternehmen und Einrichtungen annehmen dürfen, an denen die öffentliche Hand direkt beteiligt ist, überwies die SPÖ 224,00 Euro an den Rechnungshof.
ÖVP: Weiters meldete die ÖVP dem Rechnungshof für das dritte Quartal 2024 eine Spende der „Sparkasse Mühlviertel-West Bank Aktiengesellschaft“; die Spenderin weist zu 60 Prozent direkte Beteiligungen durch die öffentliche Hand auf. Da Parteien gemäß § 6 Abs. 6 Z 5 PartG keine Spenden von Unternehmen annehmen dürfen, an denen die öffentliche Hand direkt beteiligt ist, leitete die ÖVP die unzulässige Spende von 200,00 Euro an den Rechnungshof weiter. (TT)