Land mahnt zur Vorsicht

Erhöhte Waldbrandgefahr im Unterland: Achtsamkeit bei Osterfeuern geboten

Für das Unterland gilt eine erhöhte Waldbrandgefahr. Im Bezirk Kufstein ist das Rauchen sowie das Entzünden von Feuern im Wald verboten.
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Die Trockenheit macht sich besonders in den Bezirken Kufstein, Kitzbühel und Schwaz bemerkbar. Rauchen und Feuer machen sind streng verboten, Sicherheitsvorkehrungen sind Pflicht.

Die aktuelle Trockenheit und die geringe Niederschlagsmenge in den vergangenen Wochen führen zu einer erhöhten Waldbrandgefahr im Tiroler Unterland. Vor allem die Bezirke Kufstein, Kitzbühel und Schwaz sind betroffen. Die Bezirkshauptmannschaft Kufstein hat daher strenge Waldbrand-Verordnungen erlassen, die das Rauchen und das Entzünden von Feuern im Wald vollständig verbieten.

Auch Zweckfeuer, wie das Verbrennen von Ästen zur Borkenkäferbekämpfung, sind untersagt. Diese Maßnahmen gelten ab sofort und bleiben bis auf Weiteres bestehen. In Kitzbühel und Schwaz wird die Lage genau überwacht, um bei Bedarf schnell reagieren zu können.

Vorsicht bei Osterfeuern geboten

Gerade zu den Osterfeiertagen, an denen viele Brauchtumsfeuer entzündet werden, ist besondere Achtsamkeit gefragt. Im Westen Tirols ist zwar Niederschlag vorhergesagt, dennoch müssen alle Schutz- und Sicherheitsvorkehrungen eingehalten werden. Dazu gehört, keine Brandbeschleuniger zu verwenden und das Feuer rechtzeitig bei der Gemeinde anzumelden.

Forstreferent LHStv Josef Geisler und Sicherheitslandesrätin Astrid Mair betonen: „Waldbrände können sich bei Trockenheit schnell ausbreiten und schwere Schäden verursachen. Die Osterfeuer sind eine wichtige Tradition, doch gerade bei Trockenheit müssen alle Sicherheitsvorkehrungen besonders genau eingehalten werden. Wir appellieren an alle, besonders sorgsam zu sein.“ (TT)

Sicherheitsvorkehrungen für Osterfeuer

  • Es dürfen nur pflanzliche Materialien wie Holz oder Laub verwendet werden.
  • Bei starkem Wind oder großer Trockenheit ist das Abbrennen untersagt.
  • Eine geeignete Person muss bis zum Erlöschen der Glutnester als Aufsicht anwesend sein.
  • Feuerlöscher und andere Löschmittel müssen in ausreichender Anzahl bereitgestellt werden.
  • Brandbeschleuniger sind verboten.