Doppelt so schnell unterwegs: Raser in Kössen ist Führerschein und Auto los
Gleich zwei Raser mussten am Freitag im Unterland ihren Führerschein abgeben – einer ist auch sein Auto los.
Kössen, Kirchbichl – Zwei massive Geschwindigkeitsübertretungen hat die Polizei am Freitagabend in den Bezirken Kitzbühel und Kufstein registriert. Kurz vor 20.30 Uhr wurde ein 29-jähriger Autolenker mit 154 km/h auf der Erpfendorfer Straße (L39) in Kössen geblitzt. Erlaubt waren in diesem Bereich allerdings nur 80 km/h. Der Rumäne musste seinen Führerschein und sein Auto abgeben – zumindest vorläufig.
Wenige Minuten zuvor wurde einem Raser in Kirchbichl der Führerschein abgenommen. Dort war ein 30-jähriger Syrer auf einer Gemeindestraße im Ortsgebiet mit 94 km/h unterwegs. Beide Männer werden angezeigt. (TT.com)
Wann darf ein Fahrzeug beschlagnahmt werden?
Die Polizei kann Fahrzeuge vorläufig beschlagnahmen bei Geschwindigkeitsübertretungen
- von 60 km/h im Ortsgebiet oder
- von 70 km/h außerhalb des Ortsgebietes.
Die Behörde, üblicherweise die Bezirkshauptmannschaft oder der Stadtmagistrat, kann ein Fahrzeug mit Bescheid beschlagnahmen, wenn
- die oben angegebenen Geschwindigkeiten übertreten wurden UND dem Lenker innerhalb der letzten vier Jahre der Führerschein entzogen wurde ODER
- wenn die erlaubte Geschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 80 km/h oder außerorts um mehr als 90 km/h überschritten wurde.
Unter den gleichen Voraussetzungen wie bei der Beschlagnahmung per Bescheid kann ein Auto im Extremfall auch versteigert werden, „um den Täter von weiteren gleichartigen Übertretungen abzuhalten“, heißt es im Gesetz.