Führerschein weg, Auto weg: Zwei Raser auf der A12 von Polizei gestoppt
Gleich zwei Rasern wurde an den Osterfeiertagen auf der Inntalautobahn der Führerschein abgenommen und das Auto beschlagnahmt.
Zwei Männer sind seit Ostersonntag bzw. -montag ihren Führerschein und ihren Pkw los – zumindest vorläufig.
Ein 37-jähriger Raser wurde am späten Sonntagabend auf der Inntalautobahn (A12) mit massiv überhöhter Geschwindigkeit beobachtet. Die Übertretung erfolgte in Innsbruck in Fahrtrichtung Westen in einem 100-km/h-Abschnitt. Die Polizei bezifferte die gemessene Geschwindigkeit nicht, sie muss aber gemäß den Regelungen für eine Beschlagnahmung in diesem Fall mindestens 170 Stundenkilometer betragen haben.
Zivilstreife mit 200 km/h überholt
Montagfrüh wurde dann ein 32-Jähriger auf der A12 bei Stams erwischt. Er überholte in Fahrtrichtung Osten mit mehr als 200 km/h eine Zivilstreife der Polizei. In Telfs konnte der Mann schließlich angehalten werden.
Nun entscheiden die Bezirksverwaltungsbehörden über die weitere Beschlagnahmung der Autos. (TT.com, APA)
Wann darf ein Fahrzeug beschlagnahmt werden?
Die Polizei kann Fahrzeuge vorläufig beschlagnahmen bei Geschwindigkeitsübertretungen
- von 60 km/h im Ortsgebiet oder
- von 70 km/h außerhalb des Ortsgebietes.
Die Behörde, üblicherweise die Bezirkshauptmannschaft oder der Stadtmagistrat, kann ein Fahrzeug mit Bescheid beschlagnahmen, wenn
- die oben angegebenen Geschwindigkeiten übertreten wurden UND dem Lenker innerhalb der letzten vier Jahre der Führerschein entzogen wurde ODER
- wenn die erlaubte Geschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 80 km/h oder außerorts um mehr als 90 km/h überschritten wurde.
Unter den gleichen Voraussetzungen wie bei der Beschlagnahmung per Bescheid kann ein Auto im Extremfall auch versteigert werden, „um den Täter von weiteren gleichartigen Übertretungen abzuhalten“, heißt es im Gesetz.