Digitaler Nachlass

Innovation aus Europa: Tiroler Tech-Unternehmen von EU-Kommission gekürt

Mit der Antwort auf die Frage, wie man Kryptowährung sicher vererbt, hat das Innsbrucker Unternehmen die EU-Kommission überzeugt.
© APA/AFP/Nicolas Tucat

Das Start-up aus Innsbruck konnte sich in einem dreistufigen Auswahlverfahren durchsetzen. Nur 20 Projekte aus ganz Europa schafften es in das renommierte Förderprojekt.

Brüssel, Innsbruck – Wenn ein Besitzer von Kryptowährung verstirbt, wie erhalten die Nachkommen Zugriff auf das digitale Erbe? Das Innsbrucker Start-up Charonium hat sich dieser Frage angenommen und ein System entwickelt, mit dem Notare auch auf den digitalen Nachlass abseits von Banken zugreifen können. Mit einer sogenannten Blockchain (siehe Factbox unten) lassen sich solche Vermögenswerte und die dazugehörigen Zugangscodes für die Erben hinterlegen und im Todesfall abrufen.

Charonium-Gründer Daniel Gosterxeier freut sich über die Aufnahme in die „Blockchain-Sandbox“. Er sieht darin eine große Chance für sein Start-up.
© Viktoria Imp

Diese Lösung für ein Problem, das in Zukunft immer mehr Menschen betreffen dürfte, hat nun auch die EU-Kommission überzeugt: In einem dreistufigen Verfahren konnte sich Charonium durchsetzen und wurde als eines von 20 Unternehmen in die Europäische „Blockchain Sandbox“ aufgenommen. Dieses Förderprojekt unterstützt europäische Start-ups, die mit Blockchains einen Mehrwert für die Gesellschaft bilden. Diese können sich so gezielt mit JuristInnen, ExpertInnen und ReguliererInnen in der EU vernetzen.

So ist eine Blockchain aufgebaut

Auf deutsch bedeutet Blockchain „Block-Kette“: In einer solchen Datenkette wird Information in Blöcken abgespeichert, etwa Daten einer Überweisung. Jeder Block bezieht sich auf den Block davor, damit können diese im Nachhinein nicht verändert werden. Deshalb gelten Blockchains als fälschungssicher und als transparent, weil dort jede Entwicklung der Kette ablesbar ist.

Die Datenketten sind nicht zentral gespeichert, deshalb kann keine Institution wie eine Bank diese regulieren oder ändern. Verwendet werden sie etwa, um die Überweisung von Kryptowährungen zu belegen oder – im Fall von Charonium – Informationen über den digitalen Nachlass zu hinterlegen.

Für Charonium bedeutet das, dass seine Angebote für den digitalen Nachlass bald in ganz Europa zum Einsatz kommen dürften. Immerhin werde sein Konzept so von der Kommission als Pionierlösung im stark wachsenden Online-Rechtsbereich positioniert, heißt es in einer Aussendung des Unternehmens.

„Für uns als junges Unternehmen aus Tirol ist das nicht nur ein Meilenstein, sondern auch ein Startschuss“, teilte Charonium-Gründer Daniel Gosterxeier der TT mit. Damit würden dem Start-up neue Märkte eröffnet werden, zugleich könne es ein rechtssicheres digitales Europa mitgestalten. (TT)

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