Gericht hat entschieden
Keine Strafe für „Scheiß Polizei“-Rufe bei Innsbrucker Demo
Die Vorkommnisse bei dieser Innsbrucker Demo beschäftigten jetzt das Landesverwaltungsgericht. Dabei ging es um die Beschwerde gegen einen Strafbescheid wegen öffentlicher Beschimpfungen.
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Die Teilnehmerin einer Kundgebung wehrte sich gegen einen Strafbescheid. Mit Erfolg – das Landesverwaltungsgericht sah in der Verunglimpfung der Exekutive kein strafwürdiges Fehlverhalten.