Betrunkener Raser ging der Polizei in Kufstein ins Netz: Führerschein und Auto weg
Viel zu schnell war ein Autofahrer in der Nacht auf Samstag auf der B171 in Kufstein unterwegs. Der 25-jährige Einheimische ging der Polizei gegen 4 Uhr ins Netz, als er die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 Stundenkilometern um mehr als 80 km/h überschritt (abzüglich Messtoleranz).
Wie sich herausstellte, war der Mann zudem alkoholisiert. Seinen Führerschein ist er nun vorläufig los. Wie die Polizei berichtet, wurde außerdem sein Auto beschlagnahmt. Entsprechende Anzeigen an die Bezirkshauptmannschaft Kufstein folgen. (TT.com)
Wann darf ein Fahrzeug beschlagnahmt werden?
Die Polizei kann Fahrzeuge vorläufig beschlagnahmen bei Geschwindigkeitsübertretungen
- von 60 km/h im Ortsgebiet oder
- von 70 km/h außerhalb des Ortsgebietes.
Die Behörde, üblicherweise die Bezirkshauptmannschaft oder der Stadtmagistrat, kann ein Fahrzeug mit Bescheid beschlagnahmen, wenn
- die oben angegebenen Geschwindigkeiten übertreten wurden UND dem Lenker innerhalb der letzten vier Jahre der Führerschein entzogen wurde ODER
- wenn die erlaubte Geschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 80 km/h oder außerorts um mehr als 90 km/h überschritten wurde.
Unter den gleichen Voraussetzungen wie bei der Beschlagnahmung per Bescheid kann ein Auto im Extremfall auch versteigert werden, „um den Täter von weiteren gleichartigen Übertretungen abzuhalten“, heißt es im Gesetz.