Nicht mit Grundordnung vereinbar

Deutscher Verfassungsschutz stuft gesamte AfD als gesichert rechtsextremistisch ein

Alice Weidel ist Co-Vorsitzende der nun als gesichert rechtsextremistischen Alternative für Deutschland (AfD)
© IMAGO/Mike Schmidt

Zuvor waren bereits drei Landesverbände als rechtsextremistisch eingestuft worden. Das in der Partei „vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis“ sei nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar, teilte der Verfassungsschutz mit. „Völliger Blödsinn“, sagt der AfD-Parteivize.

Berlin – Das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat die AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Der deutsche Inlandsgeheimdienst teilte mit, der Verdacht, dass die Partei gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen verfolge, habe sich bestätigt und in wesentlichen Teilen zur Gewissheit verdichtet. Die AfD kündigte rechtliche Schritte gegen die Verfassungsschutz-Einstufung an.

AfD will sich „juristisch zur Wehr setzen“

Die Partei werde sich „gegen diese demokratiegefährdenden Diffamierungen weiter juristisch zur Wehr setzen“, erklärten die Vorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla am Freitag. Die Entscheidung des Verfassungsschutzes sei „ein schwerer Schlag gegen die bundesdeutsche Demokratie“.

AfD-Parteivize Stephan Brandner kritisierte den Verfassungsschutz scharf. Die Entscheidung sei „inhaltlich völliger Blödsinn, hat mit Recht und Gesetz überhaupt nichts zu tun und ist eine rein politische im Kampf der Kartellparteien gegen die AfD“, sagte Brandner am Freitag der Rheinischen Post. Die Entscheidung sei „als weitere unfaire Kampfmaßnahme gegen die einzige Oppositionskraft leider so erwartbar“ gewesen, sagte Brandner.

„AfD betrachtet deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte als nicht gleichwertig“

„Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar“, teilte die Sicherheitsbehörde mit. Es ziele darauf ab, bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen. „Konkret betrachtet die AfD zum Beispiel deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern als nicht gleichwertige Angehörige des durch die Partei ethnisch definierten deutschen Volkes“, heißt es in der Mitteilung des Inlandsgeheimdienstes.

Äußerungen und Positionen der Partei und führender AfD-Vertreter verstießen gegen das Prinzip der Menschenwürde, erklärten die Vizepräsidenten der Behörde, Sinan Selen und Silke Willems. Dies sei maßgeblich für die nun getroffene Einschätzung.

📽️ Video | Verfassungsschutz stuft AfD als rechtsextremistisch ein

Drei Landesverbände bereits zuvor gesichert rechtsextremistisch

Die Landesämter für Verfassungsschutz in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt hatten die jeweiligen AfD-Landesverbände bereits zuvor als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft.

Nachdem Medien im Februar 2021 über eine mutmaßliche Einstufung der Gesamtpartei als sogenannter Verdachtsfall berichtet hatten, musste der Verfassungsschutz auf Geheiß des Kölner Verwaltungsgerichts noch rund ein Jahr warten, bis er diese Einschätzung publik machen und die Partei entsprechend beobachten konnte. Im Mai 2024 hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden, dass der Verfassungsschutz die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft hat. Der Rechtsstreit geht noch weiter.

Einsatz von V-Leuten möglich

Auch bei einer Beobachtung als Verdachtsfall ist der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel bereits erlaubt. Zu diesen zählt etwa der Einsatz von sogenannten V-Leuten - das sind Menschen mit Zugang zu internen Informationen. Auch Observationen oder Bild- und Tonaufnahmen sind erlaubt. Bei Auswahl und Einsatz der Mittel muss allerdings der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt sein.

Bei einem als gesichert extremistisch eingestuften Beobachtungsobjekt sinkt die Schwelle für den Einsatz solcher Mittel. Mit einem Parteiverbot hat die Beobachtung durch das BfV zwar vordergründig nichts zu tun. Denn dieses kann nur von Bundestag, Bundesrat oder der Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden. Eines der drei Verfassungsorgane könnte sich aber durch die neue Einschätzung des Inlandsnachrichtendienstes ermutigt fühlen, einen solchen Antrag zu stellen.

Scholz gegen „Schnellschuss“ in Debatte über AfD-Verbotsverfahren

Bundeskanzler Olaf Scholz sprach sich nach der Neueinstufung der AfD gegen eine sehr schnelle Entscheidung zu einem AfD-Verbotsverfahren aus. „Ich bin gegen einen Schnellschuss“, sagte der SPD-Politiker am Freitag auf dem Evangelischen Kirchentag in Hannover. Der Verfassungsschutz habe nun eine sehr ausführliche Begründung dafür geliefert, dass die Partei als gesichert rechtsextrem eingestuft wird. Deshalb sei es richtig, dass der Verfassungsschutz seine Beobachtung der Partei nun intensiviere.

Man müsse nun diskutieren, welche anderen Konsequenzen sich auf der bestehenden Rechtslage ergeben. Scholz verwies darauf, dass das Bundesverfassungsgericht alle Verbotsanträge gegen Parteien in der jüngeren Zeit abgelehnt habe. „Ich finde, das ist eine Sache, die man nicht übers Knie brechen darf.“

Faeser: Kein politischer Einfluss

„Es hat keinerlei politischen Einfluss auf das neue Gutachten gegeben“, erklärte Innenministerin Nancy Faeser am Freitag. Das Bundesamt habe einen klaren gesetzlichen Auftrag, gegen Extremismus vorzugehen und die Demokratie zu schützen. „Dabei arbeitet es eigenständig“, erklärte die SPD-Politikerin. „Die neue Einstufung ist das Ergebnis einer umfassenden und neutralen Prüfung, die in einem 1100-seitigen Gutachten festgehalten ist.“

„Die neue Bewertung des Bundesamts für Verfassungsschutz ist klar und eindeutig“, erklärte Faeser. „Denn die AfD verfolgt erwiesenermaßen Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung.“ Sie vertrete einen ethnischen Volksbegriff, mit dem ganze Bevölkerungsgruppen diskriminiert und Bürgerinnen und Bürger mit Migrationsgeschichte als Deutsche zweiter Klasse behandelt würden. Das widerspreche klar der Menschenwürdegarantie des Artikels 1 des Grundgesetzes. „Ihre völkische Haltung zeigt sich in rassistischen Äußerungen vor allem gegen Zugewanderte und Muslime“, erklärt Faeser.

Gutachten wird nicht veröffentlicht

Grundlage der nun getroffenen Entscheidung ist ein umfangreiches Gutachten des BfV, das nur für den internen Dienstgebrauch bestimmt ist. Eine Veröffentlichung des internen Arbeitspapiers, in das auch Erkenntnisse aus dem zurückliegenden Bundestagswahlkampf eingeflossen sind, ist nicht vorgesehen. (APA/dpa/Reuters)