Ohne Erlaubnis
Wahlplakat auf Feld von Tiroler Bauern: FPÖ haftet für Besitzstörung
Das Wahlplakat zur Europawahl 2024 wurde von einer für die FPÖ bundesweit tätigen Werbeagentur für die Freiheitlichen ohne Rücksprache mit dem Grundeigentümer in dessen Feld aufgestellt worden.
© Kanzlei youristen
Eine für sämtliche Parteien relevante Besitzstörungsklage stellt nun fest, dass Parteien direkt für die Platzierung von Wahlplakaten haften.