Auto und Führerschein weg: Lenkerin war in Musau mehr als 80 km/h zu schnell unterwegs
Eine Raserin ist Beamten der Polizeiinspektion Reutte am Montag auf der B179 in Musau ins Netz gegangen. Die 55-jährige Deutsche war mit ihrem Auto auf der Freilandstraße in Fahrtrichtung Füssen mit einer Geschwindigkeit von 184 Stundenkilometern unterwegs, als sie geblitzt wurde.
„Abzüglich der gesetzlichen Messtoleranz ergab dies eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 78 Km/h“, so die Polizei. Der Lenkerin wurde die Weiterfahrt untersagt, der Führerschein wurde ihr an Ort und Stelle abgenommen. Zudem ist die Frau ihr Auto los: Es wurde über Auftrag der Bezirkshauptmannschaft Reutte vorläufig beschlagnahmt. Die Frau wird angezeigt. (TT.com)
Wann darf ein Fahrzeug beschlagnahmt werden?
Die Polizei kann Fahrzeuge vorläufig beschlagnahmen bei Geschwindigkeitsübertretungen
- von 60 km/h im Ortsgebiet oder
- von 70 km/h außerhalb des Ortsgebietes.
Die Behörde, üblicherweise die Bezirkshauptmannschaft oder der Stadtmagistrat, kann ein Fahrzeug mit Bescheid beschlagnahmen, wenn
- die oben angegebenen Geschwindigkeiten übertreten wurden UND dem Lenker innerhalb der letzten vier Jahre der Führerschein entzogen wurde ODER
- wenn die erlaubte Geschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 80 km/h oder außerorts um mehr als 90 km/h überschritten wurde.
Unter den gleichen Voraussetzungen wie bei der Beschlagnahmung per Bescheid kann ein Auto im Extremfall auch versteigert werden, „um den Täter von weiteren gleichartigen Übertretungen abzuhalten“, heißt es im Gesetz.