35-Jähriger gestoppt

Mit knapp 200 km/h in Pettneu unterwegs: Polizei nahm Raser Auto ab

In Pettneu am Arlberg wurde am Donnerstagvormittag ein 35-jähriger Deutscher bei einer Geschwindigkeitskontrolle mit 192 km/h gemessen. Die Polizei nahm den Führerschein sowie das Fahrzeug des Rasers vorläufig in Verwahrung.

Viel zu schnell war an Christi Himmelfahrt ein Autofahrer in Pettneu am Arlberg unterwegs. Gegen 10.12 Uhr führten Polizeibeamte der Polizeiinspektion St. Anton am Arlberg auf der Stanzertalstraße (L68) im Ortsteil Schnann Geschwindigkeitskontrollen durch. Dabei wurde ein 35-Jähriger aus dem Verkehr gezogen, der statt der erlaubten 100 km/h mit 192 km/h unterwegs war.

Ihm wurden vor Ort der Führerschein und sein Wagen vorläufig abgenommen. Der Deutsche wird nun bei der Bezirkshauptmannschaft angezeigt. (TT.com)

Wann darf ein Fahrzeug beschlagnahmt werden?

Die Polizei kann Fahrzeuge vorläufig beschlagnahmen bei Geschwindigkeitsübertretungen

  • von 60 km/h im Ortsgebiet oder
  • von 70 km/h außerhalb des Ortsgebietes.

Die Behörde, üblicherweise die Bezirkshauptmannschaft oder der Stadtmagistrat, kann ein Fahrzeug mit Bescheid beschlagnahmen, wenn

  • die oben angegebenen Geschwindigkeiten übertreten wurden UND dem Lenker innerhalb der letzten vier Jahre der Führerschein entzogen wurde ODER
  • wenn die erlaubte Geschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 80 km/h oder außerorts um mehr als 90 km/h überschritten wurde.

Unter den gleichen Voraussetzungen wie bei der Beschlagnahmung per Bescheid kann ein Auto im Extremfall auch versteigert werden, „um den Täter von weiteren gleichartigen Übertretungen abzuhalten“, heißt es im Gesetz.