Expertin klärt auf

Flug ausgefallen, Zug verspätet: Diese Rechte haben Passagiere

Wenn es im Zuge einer Reise zu Ärgernissen kommt, kann sich ein Kunde an die Schlichtungsstelle wenden, um seine Fahrgastrechte vertreten zu wissen.
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Vor kurzem hieß es für Klimaticket-NutzerInnen am Bahnhof in Wörgl: Bitte warten. Weil der Zug bereits gut gefüllt war, durften sie nicht mitfahren. Doch wenn es auf einer Flug- oder Zugreise zu Problemen kommt, müssen Fahrgastrechte gelten. Wann und wie sie geltend gemacht werden können, wissen Experten der Schlichtungsstelle apf.