Strenge Regeln fürs Hahntennjoch: Verkehr durch Gewichtslimit stark eingegrenzt
Die Landesregierung hat das Gewichtslimit für Fahrzeuge auf der Hahntennjochstraße stark herabgesetzt. Lenker von Bussen oder Wohnmobilen müssen künftig über andere Routen fahren.
Imst, Pfafflar – Eine starke Steigung von bis zu 18,9 Prozent, enge Kurven und immer wieder Stellen, an denen ein Ausweichen kaum möglich ist: Was für Motorradfahrer am Hahntennjoch ein reizvoller Anziehungspunkt ist, treibt so manchem anderen Fahrzeuglenker die Schweißperlen auf die Stirn.
Damit die Strecke sicherer wird, hat die Landesregierung mit einer neuen Verordnung das Tonnagelimit herabgesetzt. Künftig gilt ein Fahrverbot für alle Fahrzeuge über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht sowie mit Anhänger über 750 Kilogramm höchstzulässigem Gesamtgewicht. Bisher lag das maximale Gesamtgewicht bei 14 Tonnen.
Verordnung tritt bald in Kraft
Das bedeutet, dass künftig auch Wohnmobile, Wohnwägen oder Reisebusse nicht mehr über das Hahntennjoch fahren dürfen, wie Leiter der Landesverkehrsabteilung der Polizei Tirol, Enrico Leitgeb erklärt. Die Verordnung wird im Landesgesetzblatt kundgemacht und tritt voraussichtlich gegen Ende nächster Woche in Kraft. Bislang wurde die Strecke gerne vom Ausweichverkehr genutzt, wenn am Fernpass mal wieder alles dicht war. Das herabgesetzte Tonnagelimit soll deshalb auch die Ziele des Fernpass-Pakets abdecken, den Verkehr auch auf dieser Strecke möglichst verträglich und sicher abzuwickeln und für die lokale Bevölkerung verfügbar zu halten.
Dann wird auch die Polizei im Zuge ihrer engmaschigen Kontrollen am Fernpass ein strenges Auge auf die Umsetzung haben, wie Leitgeb betont. „Wir kontrollieren das Hahntennjoch im Sommer ohnehin stark, was den Motorradverkehr oder bisher auch die Einhaltung des 14-Tonnen-Limits betrifft. Sobald die neue Verordnung wirksam ist, werden wir das neue Limit in unsere Kontrollsystematik mitaufnehmen.“
Neue Zählstelle in Pfafflar
Vom Anhängerverbot ausgenommen sind Fahrten der land- und forstwirtschaftlichen Bringung, des Anrainerverkehrs, gewerbliche Fahrten für Lieferungen oder Abholungen innerhalb des betroffenen Bereichs sowie Fahrten von Einsatzorganisationen.
„Die Hahntennjochstraße ist zweifelsohne eine anspruchsvolle alpine Straßenverbindung, die auch entsprechende Sensibilität in Sachen Verkehrssicherheit erfordert. Nach sorgfältiger Abwägung und Prüfung wird mit der nun vorliegenden Verordnung die Verkehrssicherheit erhöht und eine geordnete Nutzung gewährleistet“, ist Verkehrs- und Mobilitätslandesrat René Zumtobel überzeugt und betont: „Solche Regelungen dienen der Sicherheit jedes und jeder Einzelnen, die über diese Passstraße unterwegs sind.“
Um das Verkehrsgeschehen am Hahntennjoch noch besser darstellen zu können, wird im Lauf des Sommers eine neue Zählstelle in Pfafflar installiert. (TT)