Beschwerde abgelehnt

Höchstgericht bestätigt UVP-Pflicht für geplanten Ausbau am Pitztaler Gletscher

Am Pitztaler Gletscher soll erstmals der Karlesferner erschlossen werden. Dafür benötigt es aber eine Umweltverträglichkeitsprüfung.
© Thomas Böhm

Am Pitztaler und Kaunertaler Gletscher wollen die Betreiber 45 Millionen Euro in zwei Seilbahnen und 28 Hektar neue Pisten investieren. Die Pflicht zu einer Umweltverträglichkeitsprüfung wurde bekämpft, das Bundesverwaltungsgericht hat diese jetzt bestätigt.