Österreichs Gesetz gilt auch für Glücksspiel aus Malta
Laut dem EuGH-Generalanwalt unterliegen auch Glücksspielanbieter aus Malta österreichischem Recht. Und in Österreich hat eigentlich der Bund das Glücksspiel-Monopol.
Luxemburg – Glücksspiele darf in Österreich eigentlich nur der Bund durchführen, der in weiterer Folge dafür Konzessionen vergeben kann. Im Rahmen dieses Glücksspielmonopols haben derzeit nur die Casinos Austria AG mit ihrer Lotterien-Tochter eine solche Konzession. Das heißt, online dürfte nur die Lotterie-Plattform win2day Glücksspiele durchführen.
Dennoch floriert der Online-Glücksspielmarkt, wobei die Anbieter oft von Malta aus mit maltesischer Konzession operieren. Laut dem Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Nicholas Emiliou, unterliegen sämtliche Online-Glücksspielanbieter aber dem Inlandsrecht – in Österreich also dem österreichischen Recht. Das geht aus den Schlussanträgen des Generalanwalts zu einem Fall aus Österreich hervor.
Spieler aus Österreich klagte
Hintergrund war eine Klage eines Österreichers gegen den ehemaligen Geschäftsführer des mittlerweile insolventen maltesischen Glücksspielanbieters Titanium Brace Marketing Limited. Laut dem Kläger habe Titanium Online-Glücksspiele in Österreich ohne die nach österreichischem Recht erforderliche Konzession angeboten, wodurch ihm ein erheblicher finanzieller Schaden entstanden sei, für den er die Geschäftsführer verantwortlich macht.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien wandte sich an den EuGH, um zu klären, ob dabei österreichisches oder maltesisches Recht gilt.
Laut dem EuGH-Generalanwalt trat der Schaden an dem Ort ein, an dem die Glücksspiele stattfanden. In dem konkreten Fall sei es angemessen, davon auszugehen, dass die Glücksspiele in Österreich stattfanden, was nach der „Rom II“-Verordnung der EU zur Anwendung des österreichischen Rechts führe.
Die Website des maltesischen Glücksspielanbieters war schließlich in Österreich zugänglich, und zudem sei unstreitig, dass Titanium seine Tätigkeit (u. a.) auf österreichische Verbraucher ausgerichtet habe. Diese Auslegung führe zur Anwendung des österreichischen Rechts. Laut österreichischem Recht waren die Glücksspiele von Titanium Brace illegal.
EuGH-Urteil folgt noch
Abschließend weist der Generalanwalt unter anderem darauf hin, dass die Frage, ob es mit der Dienstleistungsfreiheit vereinbar ist, in Malta ansässige Glücksspielanbieter, die mit maltesischen Konzessionen tätig sind, zur Einhaltung des österreichischen Glücksspielgesetzes zu verpflichten, eine materiell-rechtliche Frage sei, die von dem angerufenen Gericht im Rahmen der Begründetheitsprüfung zu beurteilen sei. Der EuGH folgt in seinen Urteilen meistens den Schlussanträgen. (mas, APA)