So ist die Rechtslage

„Die Blumenkisten bleiben“: Kleine Pflanzen-Rebellion von Innsbrucker Mietern

Nach außen hängende Pflanzentröge sind nicht erlaubt.
© Axel Springer

Das Bedürfnis nach mehr Grün im Grau der heißen Stadt ist bei manchen Mietern in einem Hochhaus in Innsbruck so groß, dass sie Anweisungen weiterhin trotzen. Für die Hausverwaltung steht vor allem die Sicherheit im Vordergrund.