Höchstgericht hat entschieden: ORF-Beitrag verstößt nicht gegen Verfassung
Wien, Innsbruck – Der ORF-Beitrag ist verfassungskonform. Das hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) entschieden, wie er am Dienstag in einer Aussendung mitteilte. Anlass war eine Beschwerde, die vorbrachte, es sei gleichheitswidrig, dass auch Haushalte, in denen keine ORF-Inhalte genutzt werden, den Beitrag in Höhe von 15,30 Euro pro Monat zu zahlen haben. Der VfGH sieht den Gleichheitsgrundsatz jedoch nicht verletzt.
Beitrag nicht an Konsum geknüpft
Der Gleichheitsgrundsatz verlange nicht, dass der Beitrag an den tatsächlichen Konsum des Angebots geknüpft ist, stellte der VfGH klar. „Im Rahmen einer teilhabeorientierten gleichmäßigen Lastenverteilung kommt es nur darauf an, dass die Beitragspflichtigen die Möglichkeit haben, die öffentliche Leistung (des ORF) zu nutzen“, hieß es. Diese Möglichkeit habe auch, wer kein Fernseh- und Radiogerät besitzt. Prinzipiell sei es im gesamtgesellschaftlichen Interesse, dass der Rundfunk seine besondere demokratische und kulturelle Aufgabe wahrnimmt.
Die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) sei zudem dazu berechtigt, Bescheide zur Festsetzung des Beitrags zu erlassen, stellte das Höchstgericht fest. Die Ausgliederung hoheitlicher Aufgaben auf die OBS (früher GIS) sei sachlich und effizient. Die OBS-Geschäftsführung ist zudem an die Weisungen des Finanzministers gebunden.
Vielzahl an Beschwerden
Der VfGH hatte aufgrund einer Vielzahl an Beschwerden gegen die Vorschreibung des ORF-Beitrages im März eine Regelung für ein sogenanntes Massenverfahren angewandt. Dadurch wurden alle beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) dazu anhängigen Verfahren unterbrochen. Diese werden nun mit der Kundmachung der aktuellen Entscheidung im Bundesgesetzblatt wieder fortgesetzt.
Beitrag bis 2029 eingefroren
Die Umstellung der GIS-Gebühr auf eine Haushaltsabgabe Anfang 2024 löste eine Welle an Beschwerden aus. Der monatliche ORF-Beitrag beträgt seither 15,30 Euro pro Haushalt. Für frühere GIS-Zahler wurde es günstiger, während Hunderttausende Haushalte erstmals zahlen müssen. Die Bundesregierung hat den Beitrag bis 2029 mit 15,30 Euro pro Monat und Haushalt eingefroren. In Tirol sind es inklusive einer Landesabgabe 18,40 Euro pro Monat. Die Landesabgabe kommt der Tiroler Kulturförderung zugute. (APA, tt.com)
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