Maria G. muss vor Gericht

Salzburger IS-Rückkehrerin wird angeklagt: Was droht der jungen Mutter?

Maria G. und ihr Kinder verbrachten mehrere Jahre im syrischen Internierungdslager Roj.
© AFP/Delil

Nach den Jahren im syrischen Internierungslager und dem erfolgreichen Bemühen für die Rückkehr von Maria G. und ihren Kindern nach Salzburg kommt es nun zum Prozess in Österreich.

Salzburg – Die Staatsanwaltschaft Salzburg hat Anklage gegen die IS-Rückkehrerin Maria G. erhoben. Sie lege der im März 2025 nach Österreich zurückgeholten Frau die Verbrechen der terroristischen Vereinigung und der kriminellen Organisation zur Last, teilte die Behörde am Montag mit. Die 2013 zum Islam konvertierte Salzburgerin habe sich an der Terrororganisation „Islamischer Staat“ beteiligt.

Als 17-Jährige Österreich verlassen

Als 17-Jährige hatte Maria G. ihre Heimat in Salzburg verlassen und sich 2014 nach Syrien begeben, wo sie sich dem IS anschloss. Sie brachte dort zwei Kinder zur Welt, ihr Ehemann – ein IS-Kämpfer – wurde bei Kampfhandlungen getötet. 2019 wurde sie gefangen genommen, ab September 2020 befand sie sich mit ihren Söhnen im in Nordsyrien gelegenen Internierungslager Roj. Das Außenministerium bot nach eigenen Angaben seit 2019 an, die minderjährigen Söhne zurückzuholen. Das habe die Mutter abgelehnt. Das Bundesverwaltungsgericht ordnete schließlich am 10. Oktober 2024 die Rückholung von Maria G. und ihren beiden Söhnen an. Am 1. März 2025 wurde sie mit den Kindern nach Österreich zurückgebracht.

Schöffengericht zuständig

Laut Anklage hat sich die Salzburgerin zunächst in unterschiedlichen Chat-Foren über die Lage in Syrien informiert. Am 28. Juni 2014 reiste sie nach Syrien. Dort lebte die damals 17-Jährige in unterschiedlichen Gebieten, die vom IS kontrolliert wurden. Nach der Scheidung von ihrem ersten Ehemann heiratete sie ebenfalls nach muslimischem Ritus einen verwundeten IS-Kämpfer, aus dieser Ehe stammen die beiden Kinder. „Die Staatsanwaltschaft Salzburg legt der Frau daher zur Last, durch ihre Anwesenheit ihre Ehemänner bewusst in deren Kampfmoral sowie Zugehörigkeit und Loyalität gegenüber dem IS bestärkt zu haben“, heißt es in der Mitteilung.

Maria G. war bislang unbescholten

Die Angeklagte ist gerichtlich unbescholten. Sie zeigt sich laut Staatsanwaltschaft im Wesentlichen geständig, bestreitet jedoch, zum Zeitpunkt ihrer Ausreise von der Einstufung des IS als Terrororganisation gewusst zu haben. Aufgrund des Strafrahmens von einem bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe wird der Fall vor einem Schöffengericht verhandelt. Da die Frau im Zeitraum der zur Last gelegten Taten 17 bis 22 Jahre alt war, hat sie sich am Landesgericht Salzburg vor einem Schöffengericht für Jugendstrafsachen zu verantworten. Ein Verhandlungstermin wurde noch nicht festgelegt.

FPÖ für Entzug der Staatsbürgerschaft

Kritik am Vorgehen der österreichischen Behörden im Fall Maria G. kam indes von der FPÖ. Nationalratsabgeordneter Michael Schnedlitz bezeichnete es als „vollkommen irrwitzig (...), dass Österreicher, die sich dem 'Islamischen Staat' oder einer anderen islamistischen Terrorgruppe angeschlossen haben, zurückgeholt werden, um sie dann in Österreich vor Gericht zu stellen“. Die Vorgangsweise sei „sicherheitsgefährdend“. Bei einer rechtskräftigen Verurteilung muss auch die „österreichische Staatsbürgerschaft aberkannt und danach in das jeweilige Land abgeschoben werden“, forderte Schnedlitz. (APA)