Strafen für illegale Souvenirs

Italien straft beinhart: Bis 9296 Euro für „Sandklau“ als Reiseandenken

Sand ist laut italienischem Recht Seegebiet und damit Eigentum des Staates und darf daher von Privaten nicht mitgenommen werden.
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Italien und Griechenland gehen gegen „Sandklau“ hart vor. Die Mitnahme von Sand und Muscheln wird von den Behörden vor Ort oder vom Zoll bei der Ausreise bestraft. Gefälschte Produkte zu kaufen, wird in Italien ebenfalls geahndet. Andere Urlaubsländer drücken hier beide Augen zu.