Klage gegen Medienriesen

Trump verklagt Zeitung wegen Epstein-Bericht auf Milliarden

„Präsident Trump: Geben Sie alle Epstein-Akten frei“, wird hier auf das Gebäude der US-Handelskammer projiziert.
© AFP/Woblewski

Das „Wall Street Journal“ schrieb, Trump habe in einem Brief aus dem Jahr 2003 an Sexualstraftäter Epstein über ein gemeinsames „Geheimnis“ gesprochen.

Washington –US-Präsident Donald Trump will wegen eines Berichts im Wall Street Journal (WSJ) über seine angeblichen Verbindungen zum berüchtigten Sexualstraftäter Jeffrey Epstein Milliarden Dollar einklagen. Trump bekräftigte in seiner in Florida eingereichten Klage, dass er nicht der Autor eines ihm zugeschriebenen Glückwunsch-Briefs zu Epsteins 50. Geburtstag sei. Der Artikel sei falsch und verleumderisch.

Bei den zwei Klagepunkten nennt Trump jeweils einen Betrag von mindestens zehn Milliarden Dollar (8,58 Mrd. Euro), die er als Wiedergutmachung haben will. Trump klagt unter anderem gegen Medienmogul Rupert Murdoch, die WSJ-Herausgeberfirma Dow Jones sowie die beiden Reporter, die den Artikel geschrieben hatten.

Zeitung reagiert

Der Präsident argumentiert, dass er finanziellen Schaden nehme und sein Ansehen leide. Trump betonte, dass die Zeitung keinen Brief veröffentlichte – und keine Belege für seine Beteiligung an dem Brief geliefert habe. Trump schrieb über die Zeitung auf seiner Propagandaplattform Truth Social, sie sei „nutzlos“.

Eine Sprecherin von Dow Jones teilte in einer Erklärung mit: „Wir haben volles Vertrauen in die Exaktheit und Genauigkeit unserer Berichterstattung und werden uns energisch gegen jede Klage verteidigen.“ In der Klage wird Trumps Brief an Epstein als „gefälscht“ bezeichnet. „Bezeichnenderweise wird in dem Artikel nicht erklärt, ob die Beklagten eine Kopie des Briefes erhalten haben, ob sie ihn gesehen haben, ob er ihnen beschrieben wurde oder ob es andere Umstände gibt, die dem Artikel Glaubwürdigkeit verleihen würden“, heißt es in der Klageschrift.

Um mit seinen Verleumdungsklagen durchzukommen, muss Trump nachweisen, dass die Beklagten mit „tatsächlicher Böswilligkeit“ gehandelt haben. Das heißt, dass sie wussten, dass der Artikel falsch war, oder dass sie den Wahrheitsgehalt rücksichtslos missachtet haben.

Trump-Fans empört

Trump hatte seinen Anhängern am Donnerstag die Offenlegung juristischer Dokumente in dem Fall in Aussicht gestellt und die Klage angekündigt. Das Wall Street Journal hatte berichtet, Trump habe in einem Brief aus dem Jahr 2003 an Epstein über ein gemeinsames „Geheimnis“ gesprochen. Neben der Zeichnung einer nackten Frau habe Trump Epstein zum 50. Geburtstag gratuliert und geschrieben „Happy Birthday – und möge jeder neue Tag ein wunderbares Geheimnis sein“.

US-Generalstaatsanwältin Pam Bondi beantragte unterdessen wie von Trump angewiesen die Freigabe von Unterlagen zur Anklage gegen Epstein. Es geht um die Protokolle der Grand Jury. Das ist eine Gruppe von Geschworenen, die nach Vorlage von Beweismitteln durch die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob Anklage erhoben wird. Epstein war im Juli 2019 angeklagt worden und starb gut einen Monat später. Wie aus Bondis Antrag bei einem Gericht in New York hervorgeht, sollen vor der Veröffentlichung Angaben zu den Opfern sowie „andere persönliche identifizierende Informationen“ geschwärzt werden.

Die Protokolle der Grand Jury dürften Informationen enthalten, die die konkreten Anklagepunkte gegen Epstein untermauern. Es ist aber nicht die Veröffentlichung aller Ermittlungserkenntnisse zu Epstein, die von einigen Trump-Anhängern gefordert wird. In den vergangenen Jahren schürten Republikaner rund um Trump immer wieder Verschwörungstheorien, wonach US-Eliten an Epsteins Verbrechen teilgehabt und ihn gedeckten hätten.

Trump-Anhänger hatten sich im Netz empört, weil die Trump-Regierung nicht wie versprochen Licht in den Skandal um Epstein gebracht hatte, der 2019 tot in seiner Gefängniszelle in Manhattan aufgefunden wurde. (APA, dpa, Reuters)

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