Gilt nicht für Schwarzbauten
Nicht mehr abreißen: Wie alte Bausünden künftig genehmigt werden können
Wer sich nicht an den Baubescheid gehalten oder Abstände nicht eingehalten hat, darf auf eine nachträgliche Genehmigung hoffen.
© Böhm Thomas
Wer sich vor mehr als 35 Jahren beim Bau eines Hauses nicht an den Baubescheid gehalten hat, darf jetzt auf eine nachträgliche Genehmigung hoffen. Eigentümer, die zu hoch, mit zu wenig Abstand gebaut oder die Lage des Hauses um bis zu 1,2 Meter geändert haben, können ansuchen.
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