UNO-Gericht entscheidet am Mittwoch, ob Staaten zum Klimaschutz verpflichtet sind
Tausende Male wurde schon versucht, Staaten und Unternehmen mit Klagen zum effektiven Klimaschutz zu verpflichten. Am Mittwoch steht eine weitere Entscheidung an.
Den Haag – Die Klimakrise und ihre katastrophalen Auswirkungen sind offensichtlich, dennoch können sich Staaten nicht zu einem entschiedenen Gegensteuern durchringen. Aus Frustration darüber wenden sich immer mehr einzelne Betroffene, Organisationen oder auch ganze Staaten an Gerichte. „Wenn politische Systeme versagen, wird die Justiz als ein Werkzeug angesehen, (...) die Umsetzung von eingegangenen Verpflichtungen zu erzwingen“, sagt Andrew Raine vom UNO-Umweltprogramm (UNEP).
Bis Ende 2024 wurden annähernd 3000 Klimaklagen in fast 60 Staaten eingereicht, wie das Forschungsinstitut Grantham darlegt. So beschäftigt beispielsweise derzeit eine Klimaklage von österreichischen Kindern und Jugendlichen den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Nicht alle Klagen sind erfolgreich, und manche von ihnen richteten sich sogar gegen Klimaschutzmaßnahmen. Es gab in den vergangenen Jahren aber auch Verfahren, die eine entschiedenere Klimapolitik erzwangen. So räumten die obersten deutschen Verfassungsrichter 2021 mit ihrem Urteil dem Recht auf Klimaschutz Verfassungsrang ein.
„Klima-Urteile haben großes Gewicht“
Eine für Mittwoch erwartete Stellungnahme des Internationalen Gerichtshofs (IGH) wurde vom südpazifischen Inselstaat Vanuatu eingefordert. Das besonders stark von den Folgen der Erderwärmung bedrohte Land will vom höchsten UNO-Gericht wissen, ob die Staaten verpflichtet sind, ihren Treibhausgasausstoß zu verringern. Dahinter steht die Frage, ob große Treibhausgasemittenten rechtliche Konsequenzen fürchten müssen, und wenn ja, welche.
„Das sind Fragen der globalen Gerechtigkeit“, sagt der New Yorker Klima-Rechtsexperte César Rodríguez-Garavito. Das Gerichtsverfahren berühre kontroverse Fragen wie Reparationszahlungen für Klimaschäden an diejenigen, die am wenigsten zum Klimawandel beitragen.
Die Umsetzung der IGH-Stellungnahme könne zwar nicht juristisch erzwungen werden, Klima-Urteile hätten aber dennoch großes Gewicht, sagt Raine von UNEP: „Sie stellen klar, wie internationales Recht auf die Klimakrise anzuwenden ist, und das wirkt sich auf nationale Gerichte, Gesetzgebungsverfahren und öffentliche Debatten aus“, sagt der UNO-Experte. „Das zeigt den Staaten, wo das Recht steht und wohin sie sich bewegen sollten.“ (APA, AFP)
Wegweisende Gerichtsentscheidungen
CO2-Emissionen sind Meeresverschmutzung. Im vergangenen Jahr legte der Internationale Seegerichtshof in Hamburg in einem Gutachten dar, dass klimaschädliche CO2-Emissionen als Meeresverschmutzung eingestuft werden können und Staaten eine Rechtsverpflichtung haben, Maßnahmen zur Verringerung dieser Meeresverschmutzung zu ergreifen.
Recht auf ein gesundes Klimasystem. Der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte veröffentlichte jetzt ein Gutachten, in dem er das Recht auf ein gesundes Klimasystem und die Schutzrechte der Natur bekräftigte. Das stärkste Statement des Gerichts war aber, dass es den Schutz vor irreversiblen Klimawandel-Folgen mit internationalen Bestimmungen gegen Völkermord und Folter gleichgestellt hat. Das bedeutet, die massive Schädigung des Klimasystems ist „vom internationalen Recht absolut untersagt“.
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