Entschädigung für Klimaschäden

Internationaler Gerichtshof bestätigt Haftung für mangelhaften Klimaschutz

Die Flut überschwemmt den Friedhof auf dem Majuro-Atoll der Marshallinseln im Pazifik.
© AFP/Johnson

Maßnahmen gegen den Klimawandel sind Staatspflicht, sagt das UNO-Gericht und macht den Weg für Entschädigungsansprüche frei.

Den Haag – Der Internationale Gerichtshof (IGH) bezeichnet den Klimawandel in seinem am Mittwoch veröffentlichten Rechtsgutachten als „ein existenzielles Problem von planetarischem Ausmaß, das alle Formen des Lebens und die Gesundheit unseres Planeten gefährdet“. Und eine „saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt“ sei ein grundlegendes Menschenrecht.

Für Staaten ergebe sich daraus eine völkerrechtliche Verpflichtung, erhebliche Umweltschäden zu vermeiden – was das Klimasystem der Erde einschließe. Daher müssten Maßnahmen gegen das Fortschreiten des Klimawandels ergriffen werden, sagte der Präsident des höchsten Gerichts der Vereinten Nationen, Yuji Iwasawa, Mittwochnachmittag in Den Haag.

Gutachten wegweisend

Die UNO-Vollversammlung hatte den IGH 2023 beauftragt, das Gutachten zu eventuellen juristischen Konsequenzen für Staaten zu erstellen, „die durch ihre Handlungen und Unterlassungen erhebliche Schäden am Klimasystem und anderen Teilen der Umwelt verursacht haben“. Zuvor hatte der Inselstaat Vanuatu das höchste UNO-Gericht aufgefordert, Klimaschutz als völkerrechtliche Pflicht festzuschreiben.

Denn viele Staaten – darunter die größten CO₂-Emittenten China und die USA, aber auch Deutschland – lehnen rechtliche Verpflichtungen ab, die über die UNO-Klimakonvention und das Pariser Klimaabkommen hinausgehen. Dem widerspricht der IGH. Sein Rechtsgutachten ist zwar nicht bindend, aber es ebnet den Weg für Klagen der vom Klimawandel betroffenen Länder, sind Experten überzeugt.

Durch die völkerrechtliche Verpflichtung, das Klimasystem zu schützen, ergibt sich laut Rechtsgutachten die Haftung für Schäden und eine Entschädigungspflicht für die CO₂-Emittenten. Der IGH führt weiters aus: Auch wenn die Wiederherstellung des ursprünglichen Klimas kaum durchführbar sei, müssten zumindest der Wiederaufbau beschädigter oder zerstörter Infrastrukturen sowie die Wiederherstellung von Ökosystemen und biologischer Vielfalt erfolgen. Was den Geschädigten zustehe, müsse im Einzelfall entschieden werden.

„Menschlicher Wille nötig“

Die Judikatur allein löse das Problem aber nicht, betonen die Richter. Dieses „beängstigende und selbst verschuldete Problem“ erfordere den Beitrag aller Bereiche des menschlichen Wissens, ob Recht, Wissenschaft, Wirtschaft oder andere. „Vor allem aber erfordert eine dauerhafte und zufriedenstellende Lösung den menschlichen Willen und die Weisheit – auf individueller, sozialer und politischer Ebene –, unsere Gewohnheiten, Bequemlichkeiten und ge­genwärtige Lebensweise zu ändern, um eine Zukunft für uns selbst und die, die noch kommen werden, zu sichern.“