Kommentar
Zwischen Rechtsprechung und Wirklichkeit
Der Internationale Gerichtshof hat klare Worte gefunden. Sein Gutachten bezeichnet den Klimawandel als „existenzielles Problem von planetarischem Ausmaß“, das alles Leben auf der Erde gefährde. Staaten seien völkerrechtlich zu Gegenmaßnahmen verpflichtet. Kämen sie dem nicht nach, könnten sie für daraus resultierende Schäden haftbar sein. Damit ist die Erzählung der großen Industriestaaten, wonach Vereinbarungen wie das Pariser Klimaschutzabkommen völlig ausreichend seien, juristisch ad absurdum geführt. Und das ist gut so.
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