Höchstgericht-Entscheidung

Mieterin blitzte ab: Klausel zur Wertsicherung in Mietverträgen ist zulässig

Die Immobilienbranche hatte enorme Mietrückzahlungen befürchtet.
© Rita Falk / Tiroler Tageszeitung

Eine Mieterin hatte nach einer Mieterhöhung auf Rückzahlung geklagt und sich auf das Konsumentenschutz-Gesetz berufen. Das Höchstgericht entschied nun gegen die Mieterin und beruhigt damit die Immobilienbranche, die enorme Rückzahlungen befürchtet hatte.