Höchstgericht-Entscheidung
Mieterin blitzte ab: Klausel zur Wertsicherung in Mietverträgen ist zulässig
Die Immobilienbranche hatte enorme Mietrückzahlungen befürchtet.
© Rita Falk / Tiroler Tageszeitung
Eine Mieterin hatte nach einer Mieterhöhung auf Rückzahlung geklagt und sich auf das Konsumentenschutz-Gesetz berufen. Das Höchstgericht entschied nun gegen die Mieterin und beruhigt damit die Immobilienbranche, die enorme Rückzahlungen befürchtet hatte.
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