Betrunken mit fast 200 km/h auf A12 unterwegs: Raser ist Auto und Führerschein los
Mit 192 km/h wurde in der Nacht auf Sonntag ein 35-jähriger Autofahrer auf der Inntalautobahn gestoppt. Zuvor war der Italiener schon mit mehr als 130 Stundenkilometern – bei erlaubten 60 – in einem Baustellenbereich unterwegs.
Polizisten hielten den Mann am Rastplatz Weer-Nord an und kontrollierten ihn. Ein Alkotest verlief positiv, der Führerschein wurde ihm abgenommen und das Fahrzeug vorläufig beschlagnahmt. (TT.com)
Wann darf ein Fahrzeug beschlagnahmt werden?
Die Polizei kann Fahrzeuge vorläufig beschlagnahmen bei Geschwindigkeitsübertretungen
- von 60 km/h im Ortsgebiet oder
- von 70 km/h außerhalb des Ortsgebietes.
Die Behörde, üblicherweise die Bezirkshauptmannschaft oder der Stadtmagistrat, kann ein Fahrzeug mit Bescheid beschlagnahmen, wenn
- die oben angegebenen Geschwindigkeiten übertreten wurden UND dem Lenker innerhalb der letzten vier Jahre der Führerschein entzogen wurde ODER
- wenn die erlaubte Geschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 80 km/h oder außerorts um mehr als 90 km/h überschritten wurde.
Unter den gleichen Voraussetzungen wie bei der Beschlagnahmung per Bescheid kann ein Auto im Extremfall auch versteigert werden, „um den Täter von weiteren gleichartigen Übertretungen abzuhalten“, heißt es im Gesetz.