Dement und Mindeststrafe verbüßt

Inzestfall von Amstetten: Neuer Antrag auf vorzeitige Entlassung von Josef F.

Josef F. bei der Fahrt zu seiner Anhörung vor Gericht im Jänner 2024.
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Die Wiener Strafverteidigerin Astrid Wagner hat einen neuen Versuch gestartet, ihren Mandanten frühzeitig aus der Haft zu bekommen. Bisher war sie damit nicht erfolgreich.

Amstetten – Wagner hat am Landesgericht Krems erneut einen Antrag auf bedingte vorzeitige Entlassung eingebracht. Josef F. (der mittlerweile anders heißt) ist im Inzestfall von Amstetten zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Fall war Ende April 2008 bekannt geworden, 2009 ging der Prozess gegen F. zu Ende.

Beim inzwischen 90-Jährigen, der unter einer Demenzerkrankung leidet, seien alle Anforderungen für eine Freilassung gegeben, erklärte Wagner am Sonntag.

Mindeststrafe bereits verbüßt

„Von ihm geht laut gerichtsmedizinischen Gutachten keine Gefahr für die Allgemeinheit mehr aus. Die Mindeststrafe von 15 Jahren hat mein Mandant verbüßt. Nach einer entsprechenden Vorbereitung steht einer Entlassung nichts mehr im Wege", argumentiert Wagner in ihrem Podcast "Plädoyer für Verbrecher". Begleitete Freigänge oder andere Maßnahmen zur Vorbereitung auf ein Leben in Freiheit habe es bisher nicht gegeben, kritisierte sie.

Rechtsanwältin Astrid Wagner hat für Josef F. bereits die Verlegung in den Normalvollzug erreicht – will aber noch mehr.
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In den Normalvollzug verlegt

Josef F. war im Mai 2024 vom Maßnahmen- in den Normalvollzug verlegt worden, fußend auf einem Beschluss eines Dreiersenats des Landesgerichts Krems. Vom Senat wurde in derselben Entscheidung aber eine generelle bedingte Entlassung aus dem Normalvollzug verneint.

Josef F. (der nun anders heißt) hatte seine Tochter 24 Jahre lang in einem Kellerverlies gefangen gehalten und mit ihr sieben Kinder gezeugt – eines starb nach der Geburt. Seine Familie lebt mit neuen Identitäten. (TT, APA)