Gerichtshof für Menschenrechte stoppt Abschiebung von Syrer aus Österreich
Der erste aus Österreich abgeschobene Syrer gilt noch immer als vermisst. Eine weitere Abschiebung wurde nun vom EGMR gestoppt.
Als erstes EU-Land hat Österreich nach dem Sturz des Diktators Bashar al-Assad einen Mann nach Syrien abgeschoben. Von diesem fehlt laut seinen Betreuern seither jedoch jede Spur. Vergangene Woche wurde bekannt, dass die UNO Österreich aufgefordert hat, sich bei den syrischen Behörden nach dem Schicksal des Mannes zu erkundigen.
Am Dienstag sollte nun ein weiterer Mann nach Syrien abgeschoben werden. Dem schob der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) jedoch vorübergehend einen Riegel vor: Das Gericht bezweifelt, dass eine Abschiebung menschenrechtskonform durchführbar sei.
Innenministerium gelassen
Das Innenministerium sah die Entwicklung in einer schriftlichen Stellungnahme gelassen. Es handle sich bei der Maßnahme – wie bereits in einem Fall zuvor – um eine sogenannte „Interims Measure“. Dies sei „keine Überraschung“ und „absolut nichts Ungewöhnliches“.
Vielmehr entspreche das Vorgehen dem üblichen Ablauf, betonte das Innenministerium: „Es werden weiterhin alle Vorbereitungen für die Durchführung dieser und weiterer Abschiebungen nach Syrien getroffen.“ Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) nehme die Einstweilige Anordnung des EGMR zur Kenntnis, hieß es zudem.
Es handle sich bei der Anordnung um eine bis zum 8. September 2025 befristete Maßnahme, merkte das Ministerium an. Bis zu diesem Zeitpunkt werde der EGMR den Fall eingehend prüfen und das BFA eine ausführliche Stellungnahme abgeben. Diese wird vom EGMR auch eingefordert, um den Sachverhalt prüfen zu können. Es handle sich beim Betroffenen um einen mehrfach vorbestraften und verurteilten Straftäter, so das Ministerium.
Erleichterung bei NGOs
Mit Erleichterung aufgrund der Entwicklung reagierten Flüchtlings-NGOs. Syrien sei weiterhin ein Land im Kriegszustand und könne die Einhaltung der grundlegendsten Menschenrechte nicht gewährleisten, betonte die Deserteurs- und Flüchtlingsberatung in einer Aussendung. Einstweilige Anordnungen des EGMR ergingen nur in absoluten Ausnahmefällen. (TT.com, APA)