Justizministerin geht gegen Parkplatz-Abzocke vor: „Das tut dem Rechtsstaat nicht gut“
Anna Sporrer will in diesen Fällen die Bemessungsgrundlage senken. Statt 400 Euro könnten Anwälte dann nur mehr 100 Euro als Abschlagszahlung verlangen.
Die Fälle sind auch aus Tirol bekannt: Jemand fährt nur kurz auf einen Parkplatz, um dort umzudrehen - und wenig später flattert die Androhung einer Besitzstörungsklage ins Haus. Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) will gegen diese Praxis jetzt vorgehen: Im Gespräch mit der APA kündigt sie an, die Bemessungsgrundlage für derartige Fälle herabzusetzen und den Abzockern so das Geschäftsmodell zu zerstören.
"Es ist skandalös, dass Modelle entwickelt werden, mit denen Menschen, denen ein kleiner Irrtum passiert ist - sie wenden irgendwo oder bleiben kurz stehen - gleich aus Profitinteressen mit Gerichtsverfahren bedroht werden. Das tut dem Rechtsstaat nicht gut", meinte die Ministerin.
Einen konkreten Entwurf will Sporrer im Herbst vorlegen. Die Bemessungsgrundlage in derartigen Fällen soll auf 40 Euro sinken. Statt der bisher oft üblichen 400 Euro als Abschlagszahlung könnten dann nur mehr 100 Euro verlangt werden. Der Profit für Grundbesitzer und deren Anwälte wäre dahin.
Für alle anderen Besitzstörungsklagen - etwa wenn ein Ehepartner den anderen während des Scheidungsverfahrens aus der Wohnung aussperrt - soll diese Herabsetzung der Bemessungsgrundlage nicht gelten.
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