Sieben Jahre Haft

Betäubt, vergewaltigt, fotografiert: Niederösterreicher wegen Missbrauchs verurteilt

42-jähriger von Internet-Kontakt in Deutschland zu Tat angeregt. Richter sieht in Urteil ein „klares Signal, dass so etwas massive Konsequenzen hat“. Nicht rechtskräftig.

„Es gibt hier nichts zu beschönigen“, sagte selbst der Verteidiger eines 42-Jährigen, der am Montag in Korneuburg bei Wien vor Gericht stand, weil er seine Partnerin betäubt und vergewaltigt haben soll – und laut Anklage Bilder des Geschehens über Internet einem deutschen Chat-Partner geschickt hatte. Der Angeklagte wurde weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu sieben Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die angeklagten Vorfälle ereigneten sich im Jahr 2014. „Die Vorwürfe stimmen zum Teil“, räumte der nunmehr 42-Jährige ein. Die Anklage stützte sich über weite Strecken auf Online-Kommunikation, über die der Mann auch die Bilder vom Missbrauch verschickt hatte.

Deutscher regte zu Taten an

Am Beginn stand offenbar der Austausch mit einem Mann in Niedersachsen, der selbst seine Ehefrau über 15 Jahre hinweg immer wieder betäubt und vergewaltigt hatte. Der Deutsche habe Berichte, Videos und Fotos von den eigenen Taten geschickt und den Österreicher zur Nachahmung angeregt.

Ende März 2014 kam es zur Tat. Der nunmehr Verurteilte sedierte und missbrauchte seine Freundin. Dem Deutschen berichtete er von dem Missbrauch und schickte Bilder.

Von der Anklage umfasst waren auch drei Versuche von Oktober bis Dezember 2014, bei denen das Betäubungsmittel nicht die vom Täter gewünschte Wirkung entfaltete oder sich nicht rückstandslos in einem Getränk auflösen ließ. Einer der Versuche führte auch zu einer Verurteilung.

„Die schönste Zeit“

Der Verteidiger versuchte für seinen Mandanten ins Treffen zu führen, dass der Missbrauch lange zurück liegt. „Die Taten liegen über zehn Jahre zurück, seit damals ist nichts Derartiges mehr passiert“, hielt er fest. Sein Mandant sei unbescholten und nehme Psychotherapie in Anspruch, erklärte der Jurist und bat um ein mildes Urteil. Der Angeklagte selbst sagte, er habe von 2015 bis zu seiner Festnahme „die schönste Zeit“ seines Lebens verbracht und ein harmonisches Familienleben geführt.

Schnelles Urteil

Die Urteilsberatung der Schöffen dauerte dann nur wenige Minuten. Bei der Bemessung der Haftdauer seien auch generalpräventive Gründe zu berücksichtigen gewesen, sagte der vorsitzende Richter: Die Strafe „muss ein klares Signal sein, dass so etwas massive Konsequenzen hat“. Erschwerend war laut dem Richter, dass der Angeklagte das Vertrauensverhältnis zu seiner damaligen Partnerin „massiv ausgenützt“ habe und die Wirkung der Mittel nicht abschätzen konnte.

Der 42-Jährige wurde auch dazu verurteilt, seiner früheren Lebensgefährtin 10.120 Euro zu zahlen. Mit den restlichen Ansprüchen wurde das Opfer auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Die Staatsanwaltschaft, der Verteidiger und die Privatbeteiligtenvertreterin gaben keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig. (APA, TT)