„Dick-Pic-Paragraf“ in Kraft: Versenden von Penisbildern ab sofort strafbar
Das ungefragte Versenden von Aufnahmen nackter Genitalien ist künftig strafbar. Bei Verstößen drohen bis zu sechs Monate Haft.
Mit dem heutigen 1. September ist der sogenannte „Dick-Pic-Paragraf“ in Kraft getreten. Damit wird das ungefragte Zusenden von Bildern mit Geschlechtsorganen unter Strafe gestellt. So sollen vor allem Frauen vor sexueller Belästigung geschützt werden. „Dick-Pics“ sind Bildaufnahmen, die männliche Genitalien zeigen. Die Strafregelung umfasst allerdings sowohl Bilder von männlichen als auch weiblichen Geschlechtsorganen. Den Tätern droht eine Strafe von bis zu sechs Monaten Gefängnis.
Die Änderung wurde im vergangenen Juni im Nationalrat mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen beschlossen. Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) bezeichnete dies damals als „längst überfälligen Schritt“. „Denn Dick-Pics ungefragt aufs Handy zu bekommen, ist ein invasiver Übergriff in die Privatsphäre und löst bei Betroffenen neben Ärger oft auch Hilflosigkeit, Ekel und Scham aus“, so die Ministerin.
Bei Einvernehmlichkeit keine Straftat
Durch die Änderung ist es ab sofort strafbar, Genitalbilder unaufgefordert „im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines Computersystems zu übermitteln, wenn damit eine Belästigung einhergeht“. Bei Einvernehmlichkeit komme es natürlich zu keiner Kriminalisierung, wird betont. Die bloße Präsenz auf einer Dating-Plattform stelle allerdings noch kein Einverständnis dar.
Umfasst sind von dem Gesetz unter anderem SMS, MMS, Faxe, E-Mails, Sofortnachrichten, Postings oder die Übermittlungen über Mechanismen wie Airdrop oder Bluetooth. Sollte durch das (mehrfache) Übermitteln von Genitalbildern ein anderer strengerer Tatbestand wie etwa Stalking verwirklicht werden, dann kommt der strengere Tatbestand zur Anwendung. (TT.com)