Tierschutz mit Fallstricken
„Unschützbare“ Almen mit Wolf zwingen SchafhalterInnen in juristisches Dilemma
Laut Landesregierung sind sämtliche der rund 2100 Almen in Tirol für Herdenschutz ungeeignet. Der EuGh sieht das als rechtlich unzulässig.
© Rudy de Moor
Das Tierschutzgesetz könnte noch Fallstricke für Schafbäuerinnen und -bauern beinhalten. Der Europäische Gerichtshof sieht Verstöße im Umgang Tirols mit dem Wolf. Das Land sieht das anders.