Neues Waffengesetz: Altersgrenze für Pistolen und Gewehre wird deutlich angehoben
Nach dem Amoklauf in Graz stellte die Dreierkoalition einen Entwurf für ein strengeres Waffengesetz vor.
Der Besitz von Schusswaffen der Kategorie B wie Pistolen wird künftig erst ab 25 Jahren (bisher ab 21) erlaubt sein, jener der Kategorie C wie zum Beispiel Gewehre ab 21 Jahren (bisher ab 18). Das sind Eckpunkte einer Novelle zum Waffengesetz, welche die Dreierkoalition am Donnerstag im Innenausschuss des Nationalrats einbringen will.
Der Entwurf des entsprechenden Antrags liegt bereits vor. Die Verschärfung ist eine Antwort auf den Amoklauf von Graz am 10. Juni, bei dem ein junger Mann zehn Menschen erschoss und elf weitere verletzte. Er hatte die Schusswaffen legal besessen.
Rückwirkend in Kraft
Die Koalition plant, die Regeln rückwirkend mit dem 1. Juni in Kraft zu setzen, informierte SPÖ-Sicherheitssprecher Maximilian Köllner am Mittwoch. Damit reagieren die Koalitionsparteien auf Berichte, dass Waffenkäufe wegen der Ankündigung der Verschärfung nach dem Amoklauf gestiegen seien. Auch für diese Käufer sollen die strengeren Regeln gelten.
Waffenkarte für Gewehre
Neu kommen soll außerdem die Vorgabe, dass auch für Waffen der Kategorie C – etwa Gewehre – eine Waffenbesitzkarte erforderlich ist. Beim Erstantrag für eine derartige Karte und dann nach fünf Jahren ist verpflichtend ein psychologisches Gutachten vorzulegen. Außerdem sind alle fünf Jahre Überprüfungen vorgesehen. (TT)
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